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V0069-18 17. Januar 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · club de inversión

Investmentclubs, die ausschließlich das Vermögen ihrer Mitglieder verwalten, unterliegen der Einkommenszurechnung

Es wird die steuerliche Behandlung eines Investmentclubs angefragt, der zur Investition in Futures und zur Verwaltung des Vermögens seiner Mitglieder gegründet wurde. Die DGT stellt fest, dass diese Einheiten dem Regime der Einkommenszurechnung unterliegen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Steuerregime, das auf den Investmentclub anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Wenn der Investmentclub ausschließlich die Verwaltung des Vermögens seiner Mitglieder vornimmt, werden die Einkünfte den Gesellschaftern gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Einkommensteuer der natürlichen Personen (LIRPF) zugerechnet. Die zugerechneten Einkünfte haben für jeden Gesellschafter die Art, die sich aus der Tätigkeit oder der Quelle ergibt, aus der sie stammen. Die Berechnung der Einkünfte erfolgt nach den Vorschriften der Einkommensteuer für natürliche Personen.

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