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V0059-20 14. Januar 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · exención de dividendos

Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen können nach Art. 21 LIS steuerfrei sein

Die anfragenden Unternehmen erkundigen sich, ob die Steuerbefreiung der Körperschaftsteuer auf erhaltene Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung von der Erfüllung der Anforderungen an die Mindestbeteiligung, die Haltedauer und die Art des beteiligten Unternehmens abhängt.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1. Möglichkeit der Anwendung der in Artikel 21 LIS vorgesehenen Befreiung auf die von den Unternehmen A, B, C und D erhaltenen Dividenden.

Die Entscheidung der DGT

Dividenden sind steuerfrei, wenn mindestens 5 % des Kapitals oder ein Anschaffungswert von mehr als 20 Millionen Euro gehalten werden und die Beteiligung ununterbrochen aufrechterhalten wird. Wenn das beteiligte Unternehmen eine 'Holding' ist (mehr als 70 % der Einnahmen aus ähnlichen Quellen), muss die 5 %-Beteiligung auch bei den indirekten Unternehmen erfüllt sein. Im Falle einer Übertragung beschränkt sich die Befreiung für Vermögensgesellschaften auf den Teil des Einkommens, der einer Erhöhung der nicht ausgeschütteten Gewinne entspricht.

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