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V0053-20 14. Januar 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · atribución de rentas

Subventionen für Eigentümergemeinschaften werden nur den berechtigten Miteigentümern zugerechnet

Eine Eigentümergemeinschaft erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Sanierungssubvention, wenn einzelne Miteigentümer die Voraussetzungen für den Erhalt nicht erfüllen. Die DGT stellt klar, dass die Subvention als Veräußerungsgewinn gilt und nur den Mitgliedern zugerechnet wird, welche die Förderrichtlinien erfüllen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des erhaltenen Zuschusses im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) und Erfüllung der Verpflichtung zur Einreichung der Erklärung Formular 184.

Die Entscheidung der DGT

Wohnungseigentümergemeinschaften sind Einheiten im Regime der Einkommenszurechnung, und der erhaltene Zuschuss gilt als Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust. Der Betrag des Zuschusses wird nur den Mitgliedern der Gemeinschaft zugerechnet, die die Voraussetzungen für den Status als Begünstigte gemäß dem Bewilligungsbescheid erfüllen. Da der Zuschuss 3.000 Euro übersteigt, muss die Gemeinschaft die Informationserklärung Formular 184 einreichen.

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