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V0047-16 8. Januar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Vergütungen von Geschäftsführern mit Aufgaben eines Verwaltungsbeamten gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Es wurde angefragt, welcher Quellensteuerabzug auf eine Person anzuwenden ist, die in derselben Gesellschaft sowohl als Geschäftsführerin als auch als Verwaltungsbeamte tätig ist. Die DGT stellt klar, dass, sofern die Aufgaben des Verwaltungsbeamten in das Aufgabengebiet der Geschäftsführerin integriert sind, der Steuerabzug dem für Geschäftsführer geltenden Satz entsprechen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anfrage bezüglich des anwendbaren Quellensteuerabzugs auf die Vergütungen, die für die Ausübung der Funktionen eines Verwaltungsbeamten gezahlt werden.

Die Entscheidung der DGT

Wenn die Funktionen eines Verwaltungsbeamten in die eines Geschäftsführers subsumiert werden, ist die Verbindung kommerzieller Natur, wird jedoch als Arbeitslohn betrachtet. In diesem Fall findet der Quellensteueranteil für Geschäftsführer Anwendung, der für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 gemäß der fünfunddreißigsten Zusatzbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) auf 42 Prozent angehoben wurde.

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