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V0041-21 15. Januar 2021 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente Kriterium gültig
OTRO · labores del tabaco

Pflanzliche Produkte ohne Tabak, die wie Zigaretten geraucht werden, unterliegen der Tabaksteuer

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Steuerpflicht hinsichtlich der Tabaksteuer, der Einfuhrabgaben und der Mehrwertsteuer für pflanzliche Produkte, die keinen Tabak enthalten, aber als Zigaretten präsentiert werden. Die DGT stellt fest, dass diese Produkte, da sie keine medizinische Funktion haben und es sich um nicht verbotene Verkehrssubstanzen handelt, im Sinne der Verbrauchssteuer als Zigaretten gelten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Unterwerfung dieser Produkte der Tabaksteuer, der Einfuhrabgaben und der Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Produkte, die aus nicht verbotenen kontrollierten Substanzen bestehen, die kein Tabak sind, aber die Kriterien für Zigaretten erfüllen (Rollen, die in ihrer ursprünglichen Form geraucht werden können), gelten gemäß Artikel 59 des LIE als Zigaretten. Daher unterliegen ihre Herstellung und Einfuhr der Tabaksteuer. Zudem unterliegt die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern den Einfuhrabgaben und der Mehrwertsteuer.

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