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V0019-15 7. Januar 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuer abzugsfähig, sofern Gemeinnützigkeit und Schenkungsabsicht vorliegen

Es wurde angefragt, ob freiwillige Mitgliedsbeiträge zur Deckung der Ausgaben eines gemeinnützigen Vereins in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass ein Abzug nur möglich ist, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und die Zahlung mit der Absicht einer unentgeltlichen Zuwendung (ánimo de liberalidad) erfolgt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Abziehbarkeit in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Damit Mitgliedsbeiträge zum Abzug von Spenden berechtigen, muss die Einheit eine Stiftung oder ein als gemeinnützig anerkannter Verein sein. Im Falle von gemeinnützigen Vereinen muss der Beitrag aus uneigennütziger Absicht geleistet werden, was anhand objektiver Kriterien und nicht durch subjektive Beweggründe bestimmt wird. Besonderes Augenmerk ist auf die Rechte zu richten, die die Satzung den Mitgliedern im Austausch für die Zahlung des Beitrags einräumt.

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