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Es wird geklärt, welcher Teil der Abfindung im Rahmen eines ERE (betriebsbedingte Kündigungswelle) nach der Arbeitsreform von 2012 von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass bei ERE, die seit dem 8. März 2009 genehmigt wurden, die Befreiungsgrenze bei 45 Tagesgehältern pro Dienstjahr liegt, bis zu einem Höchstwert von 42 Monatsgehältern.
Cuestión planteada Tras la aprobación de dicho Real Decreto-Ley 3/2012, y en relación con la indemnización por despido contemplada en el referido ERE, aplicación de la exención prevista en el artículo 7 e) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para los expedientes de regulación de empleo aprobados por la autoridad competente a partir de 8 de marzo de 2009, la parte de la indemnización exenta es la que no supere los 45 días de salario por año de servicio, prorrateados por meses, hasta un máximo de 42 mensualidades. Este criterio se aplica a los ERE que estuvieran en tramitación o con vigencia en su aplicación a 12 de febrero de 2012.
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