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Abfindungsrechner bei Entlassung

Berechnen Sie die Ihnen zustehende Abfindung anhand der Entlassungsart, Betriebszugehörigkeit und Gehalt. Einschließlich des Übergangsregimes für Verträge vor 2012.

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Einschließlich Sonderzahlungen und fixer Zulagen

Entlassungsarten und ihre Abfindungen

Ungerechtfertigte Entlassung

Dies ist das häufigste Szenario. Es liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlässt, ohne ausreichende Gründe darzulegen oder wenn die angeführten Gründe gerichtlich nicht belegt werden. Die Abfindung beträgt 33 Tagesgehälter pro Beschäftigungsjahr, begrenzt auf 24 Monatszahlungen, für Verträge, die ab dem 12. Februar 2012 geschlossen wurden. Bei früheren Verträgen gilt das Übergangsregime.

Übergangsregime (Verträge vor 12.02.2012)

Arbeitnehmer mit Verträgen vor der Arbeitsrechtsreform 2012 haben Anspruch auf eine in zwei Tranchen berechnete Abfindung: 45 Tage/Jahr für die bis zum 12.02.2012 geleistete Arbeitszeit (insgesamt begrenzt auf 42 Monatszahlungen) und 33 Tage/Jahr für die Zeit danach. Die Vor-Reform-Tranche darf den Betrag von 720 Tagesgehältern nach der alten Formel nicht übersteigen.

Gerechtfertigte Entlassung

Wenn eine disziplinarische Entlassung vom Arbeitgeber ordnungsgemäß begründet und belegt wurde — wiederholtes Fernbleiben, schwere Widersetzlichkeit, Betrug usw. — hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Abfindung, obwohl er Anspruch auf den vollständigen Finiquito hat. Es ist unbedingt erforderlich, vor Anerkennung einer Entlassung als gerechtfertigt Rechtsberatung einzuholen.

Kollektive Entlassung (Stellenabbau)

Entlassungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen — einschließlich kollektiver Entlassungsverfahren (ERE) — begründen eine Abfindung von 20 Tagesgehältern pro Jahr, begrenzt auf 12 Monatszahlungen. Vereinbarungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens verbessern diese Mindestwerte jedoch häufig erheblich, sodass die Kollektivverhandlung entscheidend ist. BMC berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in kollektiven Entlassungsverfahren.

Aktuelle Rechtsprechungstrends

Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) und der EuGH haben in den letzten Jahren den Kündigungsschutz gestärkt. Bemerkenswerte Urteile betreffen die Nichtigkeit der Kündigung während einer Krankschreibung, die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei disziplinarischen Verstößen und die Ausweitung des Schutzes auf Arbeitnehmer in vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Die Anfechtung einer Entlassung innerhalb der 20-Arbeitstage-Frist ist unerlässlich, um alle gesetzlichen Rechte zu wahren.

Für eine genaue Beurteilung Ihres Abfindungsanspruchs und der Möglichkeiten zur Anfechtung einer Entlassung wenden Sie sich an unseren Arbeitsrecht-Service.

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REAF-MitgliedICAM-MitgliedSeit 2010

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Methodik und rechtliche Grundlagen

Der Rechner wendet die gesetzlichen Abfindungsformeln des Estatuto de los Trabajadores an, einschließlich des Übergangsregimes für Verträge vor dem 12. Februar 2012.

Annahmen dieses Rechners

Ungerechtfertigte Kündigung — 33 Tage/Jahr
Für Verträge ab dem 12.02.2012: 33 Tagesgehälter pro Beschäftigungsjahr (anteilig), begrenzt auf 24 Monatszahlungen. Grundlage: Art. 56 ET in der Fassung von RDL 3/2012 und Gesetz 3/2012.
Übergangsregime (Verträge vor 12.02.2012)
Vor-Reform-Tranche: 45 Tage/Jahr (begrenzt auf 720 Tagesgehälter nach alter Formel und 42 Monatszahlungen gesamt). Nach-Reform-Tranche: 33 Tage/Jahr (begrenzt auf 24 Monatszahlungen). Gesamtdeckel 42 Monatszahlungen.
Kollektive/Sachlich begründete Kündigung — 20 Tage/Jahr
Wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Kündigungen nach Art. 53 ET: 20 Tagesgehälter pro Beschäftigungsjahr (anteilig), begrenzt auf 12 Monatszahlungen.
Tagesgehalt-Berechnung
Tagesgehalt = Jahresbruttogehalt ÷ 365 Kalendertage. Die Jahresvergütung umfasst alle fixen Gehaltsbestandteile (Grundgehalt + vertraglich vereinbarte Zulagen + anteilige Sonderzahlungen).

Offizielle Quellen

Letzte Überprüfung: 2026-05-25

Geprüft von: Bárbara Botía Martínez Abogada Colegiada (ICAM 11.233)

Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.

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