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Investieren Sie in Spanien mit vollständiger rechtlicher und steuerlicher Sicherheit von Anfang an

Rundum-Paket für Nicht-EU-Personen, die in Spanien Immobilien erwerben oder ein Unternehmen gründen möchten. Wir übernehmen alles vom NIE bis zur Steuererklärung für Nichtansässige.

Nicht-EU-Person, die in Spanien Immobilien erwirbt oder ein Unternehmen gründet

Enthaltene Leistungen

Im Paket enthalten

NIE und Steueridentifikation

Vollständige Bearbeitung der Beantragung des Número de Identificación de Extranjero (NIE) bei der Nationalpolizei oder dem spanischen Konsulat in Ihrem Land. Wir übernehmen Terminvereinbarungen, bereiten die Unterlagen vor und vertreten Sie während des gesamten Prozesses.

Prüfung der Steuerresidenz

Analyse der spanischen Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit (183-Tage-Regel, Lebensmittelpunkt, SEPI-Regelung) und Prüfung des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens. Wir gestalten die optimale Steuerstrategie, bevor Sie Ihre erste Investition tätigen.

Rechtliche Prüfung des Immobilienerwerbs

Vollständige rechtliche Due-Diligence der Immobilie: Belastungen, Hypotheken, Grundbuchstatus, Stand der Eigentümergemeinschaft, Lizenzen und Stadtplanung. Wir vertreten Sie bei der notariellen Unterzeichnung und wickeln die Steuerabrechnung ab (ITP oder MwSt. + AJD).

Einrichtung der Steuererklärung für Nichtansässige

Anmeldung zur Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), Auswahl des anwendbaren Formulars (Formular 210 / 216) und Konfiguration des periodischen oder jährlichen Abgabekalenders je nach Art der erzielten Einkünfte.

Koordination der Bankkontoeröffnung

Beratung und Koordination bei der Eröffnung eines Bankkontos in Spanien als Nichtansässiger. Wir koordinieren die von den Kreditinstituten geforderten Unterlagen und erleichtern den AML-Compliance-Prozess der Bank.

Beratung zu Einwanderungsvisa

Beurteilung der Investoren-Aufenthaltsgenehmigung (Golden Visa) oder anderer geeigneter Einwanderungswege basierend auf Ihrem Profil. Wir bereiten die Unterlagen vor und koordinieren mit autorisierten Einwanderungsspezialisten.

Investition

Ab EUR 3.500

Grundpreis für einen Immobilienerwerb oder eine Unternehmensgründung. Die rechtliche Prüfung der Immobilie und die Übertragungssteuern werden separat angeboten.

Warum ausländische Investoren Spanien wählen

Spanien zählt konstant zu den attraktivsten Zielen Europas für Immobilieninvestitionen: hervorragendes Klima, Lebensqualität, Infrastruktur und anerkannte Rechtssicherheit. Das spanische Steuer- und Grundbuchsystem hat jedoch spezifische Merkmale, die für Unkundige zu kostspieligen Fallen werden können. Von der Wahl des richtigen Investitionsvehikels bis zur Abgabe der ersten Steuererklärung für Nichtansässige hat jede Entscheidung steuerliche Konsequenzen, die vorausschauend geplant werden müssen.

Bei BMC haben wir Investoren aus mehr als 30 Ländern beim Eintritt in den spanischen Markt begleitet. Unser Team kombiniert Immobilienrechtsspezialisten, internationale Steuerberater und Einwanderungsexperten, um einen wirklich umfassenden Service zu bieten. Keine Überraschungen: Vor Beginn eines jeden Prozesses erläutern wir klar die anfallenden Kosten, Zeitpläne und Risiken.

Was dieses Paket abdeckt

Dieses Paket ist so konzipiert, dass der ausländische Investor seinen Einstieg in Spanien mit einem einzigen Ansprechpartner vollziehen kann, ohne mehrere Berater oder Kanzleien koordinieren zu müssen. Wir decken alles ab, vom ersten administrativen Schritt (dem NIE) bis zur vollständigen Konfiguration Ihrer Verpflichtungen als nicht ansässiger Steuerpflichtiger, einschließlich der rechtlichen Prüfung der zu erwerbenden Immobilie oder Gesellschaft. Für diejenigen, die eine Niederlassung planen, bewerten wir auch die verfügbaren Einwanderungsoptionen, einschließlich des Golden Visa und des Investorenvisumprogramms.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja, der NIE ist Voraussetzung für jede rechtliche oder finanzielle Transaktion in Spanien: Immobilienkauf, Bankkontoeröffnung, Unternehmensgründung oder Steuererklärung. Wir empfehlen, den Prozess mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Unterzeichnungstermin einzuleiten.
Wenn Sie beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland beantragen, dauert der Prozess in der Regel 2 bis 4 Wochen. Wenn Sie nach Spanien kommen und mit einem Vorabtermin bei einer Polizeidienststelle beantragen, kann der NIE in 1 bis 2 Wochen ausgestellt werden. Die Fristen können in Hochnachfragephasen länger sein.
Beim Kauf zahlen Sie entweder ITP (Gebrauchtimmobilie, zwischen 6 % und 10 % je nach Region) oder MwSt. plus Stempelsteuer (Neubau, ca. 10 % plus 1,5 %). Wenn Sie die Immobilie vermieten, zahlen Sie Einkommensteuer für Nichtansässige mit 19 % (EU/EWR-Ansässige) oder 24 % (andere). Lassen Sie die Immobilie leer stehen, müssen dennoch jährlich fiktive Mieteinkünfte erklärt werden.
Ja, und in vielen Fällen ist dies die optimale Struktur aus steuerlicher und nachlasstechnischer Perspektive. Die Analyse hängt vom Wohnsitzland des Investors, dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und den Investitionszielen ab. Wir bewerten dies in der Erstberatung.
Das Golden Visa ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Investoren, die eine qualifizierende Investition in Spanien tätigen: Immobilienerwerb ab EUR 500.000 (lastenfrei), Investition in Staatsanleihen, Anteile an spanischen Unternehmen oder Bankeinlagen. Es gewährt dem Inhaber und unmittelbaren Familienangehörigen Aufenthaltsrecht und ermöglicht die Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum.

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