Steuerberatung in Alicante für Nicht-Residenten, Costa-Blanca-Expatriates und lokale Unternehmen
Steuerberatung in Alicante für Expatriates der Costa Blanca, nicht ansässige Eigentümer und Unternehmen. Spezialisten für IRNR, Beckham-Gesetz, Grundsteuer und Doppelbesteuerung.
Steuerberatung in Alicante anfragen- REAF
- ICAM
- 5 Standorte in Spanien
- 25+ Jahre
- 30+ Jurisdiktionen
Das Problem
Alicante und die Costa Blanca haben eine der größten Konzentrationen ausländischer Residenten Spaniens, mit einer besonders zahlreichen deutschen, britischen, nordischen und niederländischen Gemeinschaft in Gemeinden wie Torrevieja, Benidorm, Javea, Calpe, Altea, Denia und Guardamar. Diese demografische Realität erzeugt ein sehr hohes Volumen an Steuerverpflichtungen, die viele Eigentümer und Residenten nicht kennen oder fehlerhaft verwalten: das Modell 210 IRNR für nicht ansässige Eigentümer, die Vermögensteuer für Personen über dem Freibetrag, die Besteuerung von Ferienvermietungen an der Costa Blanca und die Post-Brexit-Implikationen für britische Staatsbürger, die ihren EU-Bürger-Status verloren haben.
Unsere Lösung
Bei BMC bieten wir eine an die doppelte Realität des Marktes angepasste Steuerberatung in Alicante: einerseits nicht ansässige Eigentümer und Expatriates mit IRNR-, Vermögensteuer- und Doppelbesteuerungsverpflichtungen; andererseits alicantinische KMU mit Planungsbedarf für die Körperschaftsteuer, MwSt.-Optimierung und legale Reduzierung der Steuerlast. Wir verfügen über Spezialisten für die relevantesten Doppelbesteuerungsabkommen an der Costa Blanca (Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Belgien) und für das Regionalsteuerrecht der Comunitat Valenciana.
Wie wir vorgehen
Steuerliche Situationsanalyse
Wir analysieren Ihre vollständige Situation: steuerlichen Wohnsitz, Vermögenswerte in Spanien und im Ausland, ausstehende periodische Verpflichtungen und mögliche Risiken. Für nicht ansässige Eigentümer an der Costa Blanca identifizieren wir alle IRNR-Verpflichtungen (Modell 210) und Vermögensteuer. Für Unternehmen überprüfen wir die Erklärungen der letzten Steuerjahre und die Optimierungsmöglichkeiten.
Individueller Steuerplan
Wir entwickeln eine an Ihr Profil angepasste Strategie: anzuwendender IRNR-Satz gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen, Zweckmäßigkeit der Beckham-Gesetz-Nutzung für Neuankömmlinge, Optimierung der Besteuerung von Ferienvermietungen an der Costa Blanca und für Unternehmen Körperschaftsteuerplanung mit allen verfügbaren Abzügen.
Verwaltung periodischer Verpflichtungen
Wir verwalten alle Erklärungen: Modell 210 (IRNR vierteljährlich oder jährlich), Vermögensteuer, IRPF für Residenten, Körperschaftsteuer, vierteljährliche MwSt., jährliche Informationserklärungen. Wir kündigen jeden Fälligkeitstermin an und halten Sie stets informiert.
Vertretung vor Steuerbehörden
Wir treten als Vertreter vor der Delegación der AEAT Alicante, der Agencia Tributaria Valenciana und der Conselleria de Hacienda in jedem Prüfungs-, Kontroll- oder Einspruchsverfahren auf. Für Nicht-Residenten fungieren wir als deren Steuervertreter vor der AEAT.
Ich habe ein Haus in Javea und lebe in den Niederlanden. Ich hatte drei Jahre lang das Modell 210 fehlerhaft eingereicht. BMC hat meine Erklärungen überprüft, das deutsch-niederländische Abkommen korrekt angewendet und mich ohne Sanktionen regularisiert. Die Behandlung war ausgezeichnet und die Kommunikation immer auf Deutsch oder Spanisch, je nach Präferenz.
Informationen anfordern
Wir antworten innerhalb von 4 Geschäftsstunden · 910 917 811
Wir antworten innerhalb von 4 Geschäftsstunden · 910 917 811
Steuerberatung in Alicante: die Costa Blanca hat ihre eigene steuerliche Fallgestaltung
Alicante und die Costa Blanca sind eines der wichtigsten Reiseziele für Rentner, Zweitwohnsitzbesitzer und europäische Einwanderer Spaniens. Gemeinden wie Torrevieja, Benidorm, Javea, Calpe, Denia, Altea und Guardamar del Segura haben einen Ausländeranteil, der in einigen Fällen 30 % der Bevölkerung übersteigt. Diese demografische Realität erzeugt ein sehr hohes Volumen an Steuerverpflichtungen, die viele Eigentümer und Residenten fehlerhaft verwalten oder schlicht ignorieren.
Gleichzeitig ist Alicante der Sitz strategischer Branchen der Comunitat Valenciana: der Schuhindustrie (im Vinalopó-Tal), des Marmors (Novelda und Pinoso), des Spielzeugs (La Foia de Castalla), der Lebensmittelindustrie und eines führenden Tourismussektors.
Steuerberatungsleistungen in Alicante
- Modell 210 IRNR für nicht ansässige Eigentümer an der Costa Blanca
- Vermögensteuer für Residenten und Nicht-Residenten
- Beckham-Gesetz: Bewertung, Antragstellung und Verwaltung des Sonderregimes für Expatriates
- IRPF für Residenten in Alicante mit ausländischen Einkünften
- Körperschaftsteuer und Steuerplanung für alicantinische KMU
- MwSt.: allgemeines Regime, innergemeinschaftliche MwSt. und Export
- Vertretung vor der Delegación der AEAT Alicante
Post-Brexit: die steuerliche Situation britischer Staatsbürger an der Costa Blanca
Der Brexit hat wichtige Änderungen in der steuerlichen Situation britischer Staatsbürger herbeigeführt, die Immobilien besitzen oder an der Costa Blanca leben. Der IRNR-Satz ist von 19 % (EU/EWR-Satz) auf 24 % für nicht ansässige Eigentümer gestiegen, die vor dem 31. Dezember 2020 noch nicht steuerlich in Spanien ansässig waren. BMC ist die führende Referenz für britische Staatsbürger mit Steuerpflichten in der Provinz Alicante.
Das Modell 210 IRNR: Verpflichtungen des nicht ansässigen Eigentümers in Alicante
Die Quellensteuer für Nicht-Residenten (IRNR) trifft jede natürliche oder juristische Person ohne Wohnsitz in Spanien, die Einkünfte aus spanischen Quellen erzielt. Für Immobilieneigentümer an der Costa Blanca gibt es zwei häufigste Situationen: die Zurechnung fiktiver Mieteinnahmen (wenn die Immobilie nicht vermietet wird) und die Besteuerung der Mieteinnahmen.
Deutsche Eigentümer als EU-Residenten zahlen den günstigeren Satz von 19 % und haben das Recht, Immobilienkosten abzuziehen. Das deutsch-spanische DBA regelt zudem, dass die in Spanien gezahlten Steuern in Deutschland angerechnet werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Für nicht vermietete Immobilien: Die Steuer auf die fiktive Mieteinnahme berechnet sich als 1,1 % des Katasterwerts × 19 % (EU). Für einen deutschen Eigentümer mit einer Wohnung in Benidorm mit einem Katasterwert von 80.000 Euro ergibt sich: 80.000 × 1,1 % × 19 % = ca. 167 Euro jährliche IRNR.
Für vermietete Immobilien: Das Modell 210 wird vierteljährlich eingereicht. Deutsche Eigentümer (EU-Residenten) haben das Recht, Kosten abzuziehen (Abschreibung 3 % des Katasterwerts der Konstruktion, IBI, Hausverwaltung, Reparaturen, Versicherungen, Hypothekenzinsen).
Die Vermögensteuer in Alicante: wer versteuert und wie viel
Die Vermögensteuer besteuert den Nettopatrimonialwert natürlicher Personen zum 31. Dezember jedes Jahres. In der Comunitat Valenciana beläuft sich die anwendbare Bonifikation auf 75 % der regionalen Steuerschuld.
Der Freibetrag in der Comunitat Valenciana beträgt 700.000 Euro (staatliche Grenze). Zudem gilt für den Hauptwohnsitz ein zusätzlicher Freibetrag von 300.000 Euro.
Nicht-Residenten in Spanien unterliegen der Vermögensteuer nur auf in Spanien belegene Vermögenswerte. Der staatliche Freibetrag von 700.000 Euro gilt auch für Nicht-Residenten. Die 75-%-Bonifikation der Comunitat Valenciana gilt für Nicht-Residenten jedoch nicht direkt.
Was als Nächstes kommt
-
Umfassende Steuerplanung
Optimieren Sie Ihre Steuerlast mit einer vollständigen Steuerstrategie: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, internationale Besteuerung und Sonderzonen.
-
Unternehmensberatung
Von der Gründung bis zum Verkauf: Wir begleiten Unternehmer in jeder Phase des Unternehmenslebenszyklus.
-
Umfassende Rechtsberatung
Handelsrecht, Arbeitsrecht, Compliance und Datenschutz: ein multidisziplinäres Rechtsteam für alle Ihre Unternehmensbedürfnisse.
Häufig gestellte Fragen
Verwandte Leistungen
Machen Sie den ersten Schritt
Fordern Sie eine unverbindliche Beratung an und entdecken Sie, was wir für Ihr Unternehmen tun können.