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Steuerberatung in Alicante für Nicht-Residenten, Costa-Blanca-Expatriates und lokale Unternehmen

Alicante und die Costa Blanca haben eine der größten Konzentrationen ausländischer Residenten Spaniens, mit einer besonders zahlreichen deutschen, britischen, nordischen und niederländischen Gemeinschaft in Gemeinden wie Torrevieja, Benidorm, Javea, Calpe, Altea, Denia und Guardamar. Diese demografische Realität erzeugt ein sehr hohes Volumen an Steuerverpflichtungen, die viele Eigentümer und Residenten nicht kennen oder fehlerhaft verwalten: das Modell 210 IRNR für nicht ansässige Eigentümer, die Vermögensteuer für Personen über dem Freibetrag, die Besteuerung von Ferienvermietungen an der Costa Blanca und die Post-Brexit-Implikationen für britische Staatsbürger, die ihren EU-Bürger-Status verloren haben.

Seit 2010 · 16 Jahre Steuerberater AEAT

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Daten in der EU · DSGVO · Unverbindlich

Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

Bei BMC bieten wir eine an die doppelte Realität des Marktes angepasste Steuerberatung in Alicante: einerseits nicht ansässige Eigentümer und Expatriates mit IRNR-, Vermögensteuer- und Doppelbesteuerungsverpflichtungen; andererseits alicantinische KMU mit Planungsbedarf für die Körperschaftsteuer, MwSt.-Optimierung und legale Reduzierung der Steuerlast. Wir verfügen über Spezialisten für die relevantesten Doppelbesteuerungsabkommen an der Costa Blanca (Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Belgien) und für das Regionalsteuerrecht der Comunitat Valenciana.

  • EU/EWR-Nicht-Residenten versteuern Mieteinnahmen in Alicante mit 19 % und können Kosten abziehen; die übrige Welt zahlt 24 % auf Bruttoeinkünfte.

  • Das Beckham-Gesetz ermöglicht neuen Residenten in der Comunitat Valenciana für 5 Jahre einen Pauschalsteuersatz von 24 %.

  • Alicante

    ITP von 10 % für Gebrauchtimmobilien; ermäßigte Sätze für Ersterwerb und Personen unter 35 Jahren.

  • Ferienvermietung in der Comunitat Valenciana erfordert Eintragung im Tourismusregister der Generalitat Valenciana.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Steuerliche Situationsanalyse

    Wir analysieren Ihre vollständige Situation: steuerlichen Wohnsitz, Vermögenswerte in Spanien und im Ausland, ausstehende periodische Verpflichtungen und mögliche Risiken. Für nicht ansässige Eigentümer an der Costa Blanca identifizieren wir alle IRNR-Verpflichtungen (Modell 210) und Vermögensteuer. Für Unternehmen überprüfen wir die Erklärungen der letzten Steuerjahre und die Optimierungsmöglichkeiten.

  2. Individueller Steuerplan

    Wir entwickeln eine an Ihr Profil angepasste Strategie: anzuwendender IRNR-Satz gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen, Zweckmäßigkeit der Beckham-Gesetz-Nutzung für Neuankömmlinge, Optimierung der Besteuerung von Ferienvermietungen an der Costa Blanca und für Unternehmen Körperschaftsteuerplanung mit allen verfügbaren Abzügen.

  3. Verwaltung periodischer Verpflichtungen

    Wir verwalten alle Erklärungen: Modell 210 (IRNR vierteljährlich oder jährlich), Vermögensteuer, IRPF für Residenten, Körperschaftsteuer, vierteljährliche MwSt., jährliche Informationserklärungen. Wir kündigen jeden Fälligkeitstermin an und halten Sie stets informiert.

  4. Vertretung vor Steuerbehörden

    Wir treten als Vertreter vor der Delegación der AEAT Alicante, der Agencia Tributaria Valenciana und der Conselleria de Hacienda in jedem Prüfungs-, Kontroll- oder Einspruchsverfahren auf. Für Nicht-Residenten fungieren wir als deren Steuervertreter vor der AEAT.

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Haben Sie Vermögen oder Einkünfte in einem anderen Land?
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Das Problem

Alicante und die Costa Blanca haben eine der größten Konzentrationen ausländischer Residenten Spaniens, mit einer besonders zahlreichen deutschen, britischen, nordischen und niederländischen Gemeinschaft in Gemeinden wie Torrevieja, Benidorm, Javea, Calpe, Altea, Denia und Guardamar. Diese demografische Realität erzeugt ein sehr hohes Volumen an Steuerverpflichtungen, die viele Eigentümer und Residenten nicht kennen oder fehlerhaft verwalten: das Modell 210 IRNR für nicht ansässige Eigentümer, die Vermögensteuer für Personen über dem Freibetrag, die Besteuerung von Ferienvermietungen an der Costa Blanca und die Post-Brexit-Implikationen für britische Staatsbürger, die ihren EU-Bürger-Status verloren haben.

Unsere Lösung

Bei BMC bieten wir eine an die doppelte Realität des Marktes angepasste Steuerberatung in Alicante: einerseits nicht ansässige Eigentümer und Expatriates mit IRNR-, Vermögensteuer- und Doppelbesteuerungsverpflichtungen; andererseits alicantinische KMU mit Planungsbedarf für die Körperschaftsteuer, MwSt.-Optimierung und legale Reduzierung der Steuerlast. Wir verfügen über Spezialisten für die relevantesten Doppelbesteuerungsabkommen an der Costa Blanca (Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Belgien) und für das Regionalsteuerrecht der Comunitat Valenciana.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Steuerliche Situationsanalyse

Wir analysieren Ihre vollständige Situation: steuerlichen Wohnsitz, Vermögenswerte in Spanien und im Ausland, ausstehende periodische Verpflichtungen und mögliche Risiken. Für nicht ansässige Eigentümer an der Costa Blanca identifizieren wir alle IRNR-Verpflichtungen (Modell 210) und Vermögensteuer. Für Unternehmen überprüfen wir die Erklärungen der letzten Steuerjahre und die Optimierungsmöglichkeiten.

2

Individueller Steuerplan

Wir entwickeln eine an Ihr Profil angepasste Strategie: anzuwendender IRNR-Satz gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen, Zweckmäßigkeit der Beckham-Gesetz-Nutzung für Neuankömmlinge, Optimierung der Besteuerung von Ferienvermietungen an der Costa Blanca und für Unternehmen Körperschaftsteuerplanung mit allen verfügbaren Abzügen.

3

Verwaltung periodischer Verpflichtungen

Wir verwalten alle Erklärungen: Modell 210 (IRNR vierteljährlich oder jährlich), Vermögensteuer, IRPF für Residenten, Körperschaftsteuer, vierteljährliche MwSt., jährliche Informationserklärungen. Wir kündigen jeden Fälligkeitstermin an und halten Sie stets informiert.

4

Vertretung vor Steuerbehörden

Wir treten als Vertreter vor der Delegación der AEAT Alicante, der Agencia Tributaria Valenciana und der Conselleria de Hacienda in jedem Prüfungs-, Kontroll- oder Einspruchsverfahren auf. Für Nicht-Residenten fungieren wir als deren Steuervertreter vor der AEAT.

30+
Verwaltete Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen
48h
Garantierte Reaktionszeit bei dringenden Anfragen
100%
Steuererklärungen fristgerecht eingereicht

Ich habe ein Haus in Javea und lebe in den Niederlanden. Ich hatte drei Jahre lang das Modell 210 fehlerhaft eingereicht. BMC hat meine Erklärungen überprüft, das deutsch-niederländische Abkommen korrekt angewendet und mich ohne Sanktionen regularisiert. Die Behandlung war ausgezeichnet und die Kommunikation immer auf Deutsch oder Spanisch, je nach Präferenz.

Hendrik van der Berg Nicht ansässiger Eigentümer, Javea, Alicante

Steuerberatung in Alicante: die Costa Blanca hat ihre eigene steuerliche Fallgestaltung

Alicante und die Costa Blanca sind eines der wichtigsten Reiseziele für Rentner, Zweitwohnsitzbesitzer und europäische Einwanderer Spaniens. Gemeinden wie Torrevieja, Benidorm, Javea, Calpe, Denia, Altea und Guardamar del Segura haben einen Ausländeranteil, der in einigen Fällen 30 % der Bevölkerung übersteigt. Diese demografische Realität erzeugt ein sehr hohes Volumen an Steuerverpflichtungen, die viele Eigentümer und Residenten fehlerhaft verwalten oder schlicht ignorieren.

Gleichzeitig ist Alicante der Sitz strategischer Branchen der Comunitat Valenciana: der Schuhindustrie (im Vinalopó-Tal), des Marmors (Novelda und Pinoso), des Spielzeugs (La Foia de Castalla), der Lebensmittelindustrie und eines führenden Tourismussektors.

Steuerberatungsleistungen in Alicante

  • Modell 210 IRNR für nicht ansässige Eigentümer an der Costa Blanca
  • Vermögensteuer für Residenten und Nicht-Residenten
  • Beckham-Gesetz: Bewertung, Antragstellung und Verwaltung des Sonderregimes für Expatriates
  • IRPF für Residenten in Alicante mit ausländischen Einkünften
  • Körperschaftsteuer und Steuerplanung für alicantinische KMU
  • MwSt.: allgemeines Regime, innergemeinschaftliche MwSt. und Export
  • Vertretung vor der Delegación der AEAT Alicante

Post-Brexit: die steuerliche Situation britischer Staatsbürger an der Costa Blanca

Der Brexit hat wichtige Änderungen in der steuerlichen Situation britischer Staatsbürger herbeigeführt, die Immobilien besitzen oder an der Costa Blanca leben. Der IRNR-Satz ist von 19 % (EU/EWR-Satz) auf 24 % für nicht ansässige Eigentümer gestiegen, die vor dem 31. Dezember 2020 noch nicht steuerlich in Spanien ansässig waren. BMC ist die führende Referenz für britische Staatsbürger mit Steuerpflichten in der Provinz Alicante.

Das Modell 210 IRNR: Verpflichtungen des nicht ansässigen Eigentümers in Alicante

Die Quellensteuer für Nicht-Residenten (IRNR) trifft jede natürliche oder juristische Person ohne Wohnsitz in Spanien, die Einkünfte aus spanischen Quellen erzielt. Für Immobilieneigentümer an der Costa Blanca gibt es zwei häufigste Situationen: die Zurechnung fiktiver Mieteinnahmen (wenn die Immobilie nicht vermietet wird) und die Besteuerung der Mieteinnahmen.

Deutsche Eigentümer als EU-Residenten zahlen den günstigeren Satz von 19 % und haben das Recht, Immobilienkosten abzuziehen. Das deutsch-spanische DBA regelt zudem, dass die in Spanien gezahlten Steuern in Deutschland angerechnet werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Für nicht vermietete Immobilien: Die Steuer auf die fiktive Mieteinnahme berechnet sich als 1,1 % des Katasterwerts × 19 % (EU). Für einen deutschen Eigentümer mit einer Wohnung in Benidorm mit einem Katasterwert von 80.000 Euro ergibt sich: 80.000 × 1,1 % × 19 % = ca. 167 Euro jährliche IRNR.

Für vermietete Immobilien: Das Modell 210 wird vierteljährlich eingereicht. Deutsche Eigentümer (EU-Residenten) haben das Recht, Kosten abzuziehen (Abschreibung 3 % des Katasterwerts der Konstruktion, IBI, Hausverwaltung, Reparaturen, Versicherungen, Hypothekenzinsen).

Die Vermögensteuer in Alicante: wer versteuert und wie viel

Die Vermögensteuer besteuert den Nettopatrimonialwert natürlicher Personen zum 31. Dezember jedes Jahres. In der Comunitat Valenciana beläuft sich die anwendbare Bonifikation auf 75 % der regionalen Steuerschuld.

Der Freibetrag in der Comunitat Valenciana beträgt 700.000 Euro (staatliche Grenze). Zudem gilt für den Hauptwohnsitz ein zusätzlicher Freibetrag von 300.000 Euro.

Nicht-Residenten in Spanien unterliegen der Vermögensteuer nur auf in Spanien belegene Vermögenswerte. Der staatliche Freibetrag von 700.000 Euro gilt auch für Nicht-Residenten. Die 75-%-Bonifikation der Comunitat Valenciana gilt für Nicht-Residenten jedoch nicht direkt.

BMC unterhält eine Vertretung in Alicante. Besuchen Sie unsere Alicante-Vertretung für lokale Betreuung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen (in Kraft seit 2013) regelt die steuerliche Behandlung von Einkünften aus spanischen Immobilien für in Deutschland ansässige Eigentümer. Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien werden in Spanien versteuert (19 % für EU-Residenten); in Deutschland sind sie grundsätzlich freigestellt, können aber unter den deutschen Progressionsvorbehalt fallen. Veräußerungsgewinne aus spanischen Immobilien werden primär in Spanien besteuert. BMC wendet das DBA DE-ES korrekt an und koordiniert sich mit Ihrem deutschen Steuerberater.
Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist eine Gemeindesteuer, die alle Immobilieneigentümer in Spanien zahlen müssen, sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde: In der Stadt Alicante beträgt er in der Regel 0,7 bis 0,9 % des Katasterwerts. In Costa-Blanca-Gemeinden wie Torrevieja, Benidorm, Calpe oder Javea kann er variieren. Die IBI wird direkt an die Gemeinde, in der die Immobilie liegt, üblicherweise im zweiten Halbjahr des Jahres gezahlt.
Ja. Das Beckham-Gesetz gilt im gesamten spanischen Hoheitsgebiet, einschließlich Alicante und der Comunitat Valenciana. Die Voraussetzungen sind dieselben wie in jeder anderen autonomen Gemeinschaft: kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien in den vorangegangenen fünf Jahren und ein gültiger Grund für den Umzug (Arbeitsvertrag, unternehmerische Tätigkeit, Telearbeit für ausländisches Unternehmen, Geschäftsführerfunktion bei einer spanischen Gesellschaft).
Alicantinische Unternehmen im Schuhsektor können u. a. folgende Abzüge anwenden: Abzug für Internationalisierungsaktivitäten (bei Exporttätigkeit), F&E+I-Abzug bei Produkt-Design- und Innovationsaktivitäten, Kapitalisierungsrücklage (10 %-Reduktion der Bemessungsgrundlage bei Eigenkapitalerhöhung), Nivelierungsrücklage für Mikrounternehmen und Abzug für die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze. BMC führt für jedes Unternehmen eine spezifische Analyse durch.
Ein nicht ansässiger Eigentümer, der eine Ferienwohnung an der Costa Blanca vermietet, hat Steuerpflichten in Spanien: Er muss das Modell 210 vierteljährlich einreichen und die Einnahmen aus der Ferienvermietung zum Satz von 19 % (bei EU/EWR-Wohnsitz) oder 24 % (für Residenten in der übrigen Welt) erklären. EU-Residenten wie Deutsche können die direkt mit der Vermietungstätigkeit zusammenhängenden Kosten von den Einnahmen abziehen. Außerdem muss die Ferienwohnung im Tourismusregister der Comunitat Valenciana eingetragen sein.
Die Gründung einer Gesellschaft für die Verwaltung von Anlageimmobilien in Alicante kann vorteilhaft sein, wenn das Mieteinnahmenvolumen erheblich ist (die SL versteuert mit IS zu 23–25 %, während natürliche Personen beim IRPF bis zu 47 % erreichen können), wenn Einnahmen für Reinvestitionen in weitere Immobilien akkumuliert werden sollen und wenn die künftige Übertragung an Erben erleichtert werden soll. BMC analysiert jeden Fall, um zu bestimmen, ob die Gesellschaft die optimale Struktur ist.

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4,8/5 · Daten in der EU verarbeitet · DSGVO · Unverbindlich

Häufige Fragen

Fragen zu Steuerberatung in Alicante

Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen (in Kraft seit 2013) regelt die steuerliche Behandlung von Einkünften aus spanischen Immobilien für in Deutschland ansässige Eigentümer. Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien werden in Spanien versteuert (19 % für EU-Residenten); in Deutschland sind sie grundsätzlich freigestellt, können aber unter den deutschen Progressionsvorbehalt fallen. Veräußerungsgewinne aus spanischen Immobilien werden primär in Spanien besteuert. BMC wendet das DBA DE-ES korrekt an und koordiniert sich mit Ihrem deutschen Steuerberater.
Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist eine Gemeindesteuer, die alle Immobilieneigentümer in Spanien zahlen müssen, sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde: In der Stadt Alicante beträgt er in der Regel 0,7 bis 0,9 % des Katasterwerts. In Costa-Blanca-Gemeinden wie Torrevieja, Benidorm, Calpe oder Javea kann er variieren. Die IBI wird direkt an die Gemeinde, in der die Immobilie liegt, üblicherweise im zweiten Halbjahr des Jahres gezahlt.
Ja. Das Beckham-Gesetz gilt im gesamten spanischen Hoheitsgebiet, einschließlich Alicante und der Comunitat Valenciana. Die Voraussetzungen sind dieselben wie in jeder anderen autonomen Gemeinschaft: kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien in den vorangegangenen fünf Jahren und ein gültiger Grund für den Umzug (Arbeitsvertrag, unternehmerische Tätigkeit, Telearbeit für ausländisches Unternehmen, Geschäftsführerfunktion bei einer spanischen Gesellschaft).
Alicantinische Unternehmen im Schuhsektor können u. a. folgende Abzüge anwenden: Abzug für Internationalisierungsaktivitäten (bei Exporttätigkeit), F&E+I-Abzug bei Produkt-Design- und Innovationsaktivitäten, Kapitalisierungsrücklage (10 %-Reduktion der Bemessungsgrundlage bei Eigenkapitalerhöhung), Nivelierungsrücklage für Mikrounternehmen und Abzug für die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze. BMC führt für jedes Unternehmen eine spezifische Analyse durch.
Ein nicht ansässiger Eigentümer, der eine Ferienwohnung an der Costa Blanca vermietet, hat Steuerpflichten in Spanien: Er muss das Modell 210 vierteljährlich einreichen und die Einnahmen aus der Ferienvermietung zum Satz von 19 % (bei EU/EWR-Wohnsitz) oder 24 % (für Residenten in der übrigen Welt) erklären. EU-Residenten wie Deutsche können die direkt mit der Vermietungstätigkeit zusammenhängenden Kosten von den Einnahmen abziehen. Außerdem muss die Ferienwohnung im Tourismusregister der Comunitat Valenciana eingetragen sein.
Die Gründung einer Gesellschaft für die Verwaltung von Anlageimmobilien in Alicante kann vorteilhaft sein, wenn das Mieteinnahmenvolumen erheblich ist (die SL versteuert mit IS zu 23–25 %, während natürliche Personen beim IRPF bis zu 47 % erreichen können), wenn Einnahmen für Reinvestitionen in weitere Immobilien akkumuliert werden sollen und wenn die künftige Übertragung an Erben erleichtert werden soll. BMC analysiert jeden Fall, um zu bestimmen, ob die Gesellschaft die optimale Struktur ist.
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