Durch den Königlichen Erlass 371/2026 wird die Verordnung HFP/134/2018 aufgehoben und ein Forum für Open Government geschaffen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Gesetzes 40/2015 und setzt eine Frist von 30 Tagen für die Aufhebung fest (Art. 2). Ziel ist es, den Zugang zu Informationen sowie die Bürgerbeteiligung an administrativen Entscheidungsprozessen zu verbessern.
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Die öffentlichen Verwaltungen sind verpflichtet, die Verordnung HFP/134/2018 innerhalb von 30 Tagen aufzuheben (Art. 2). Die Änderung ermöglicht mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung im Rahmen von Open Government. Bürger und soziale Organisationen erhalten Zugang zu Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme am Forum. Die Verwaltungen übernehmen eine größere Verantwortung bei der Verwaltung öffentlicher Informationen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Derogar la Orden HFP/134/2018 dentro de los tres meses siguientes a la entrada en vigor | art. 2 | 3 meses |
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