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BOE-A-2026-9878 ·7. Mai 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Aufhebung der Nationalen Kommission für die Zusammenarbeit mit der UNESCO durch den Königlichen Erlass 173/2004

Der Königliche Erlass 368/2026 hebt den RD 173/2004 über die Nationale Kommission für die Zusammenarbeit mit der UNESCO auf. Die Norm legt fest, dass die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission nun durch den RD 1246/2024 und das Dekret von 1953 geregelt werden. Der RD 173/2004 verliert mit dem Inkrafttreten des neuen Textes seine Wirkung.

In 2 Punkten

  1. Aufhebung des Königlichen Erlasses 173/2004 über die Nationale Kommission für die Zusammenarbeit mit der UNESCO (art. 1)
  2. Zusammensetzung und Arbeitsweise werden nun durch den RD 1246/2024 geregelt (art. 1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Die für die internationale Zusammenarbeit zuständigen Behörden müssen ihre Verwaltungsabläufe bezüglich der Kommission aktualisieren. Die Änderung betrifft unmittelbar die Organe, die der bisherigen Struktur unterstanden, da die Norm den vorangegangenen Rechtsrahmen aufhebt (Art. 1). Es ergeben sich keine Auswirkungen für den Privatsektor oder Einzelpersonen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-07pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-07vigorInkrafttreten (art. 1)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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