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BOE-A-2026-9864 ·6. Mai 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Agentur für Lebensmittelinformation und -kontrolle: Einrichtung des Vergabesausschusses und Festlegung seiner Funktionen

Die Agentur für Lebensmittelinformation und -kontrolle richtet ihren Vergabesausschuss ein, um Vergabeverfahren gemäß Art. 326 des Gesetzes 9/2017 sowie den Art. 21 und 22 des Königlichen Erlasses 817/2009 zu verwalten. Mit dieser Beschlussfassung wird die bisherige Regelung der Agentur (Beschluss vom 22. April 2021) aufgehoben, um deren Organisationsstruktur im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu aktualisieren.

In 3 Punkten

  1. Einrichtung des Vergabesausschusses zur Verwaltung von Zuschlagverfahren (Resolución de 24 de abril de 2026)
  2. Inkrafttreten der Beschlussbestimmungen am 7. Mai 2026 (ANALISIS)
  3. Aufhebung des Beschlusses vom 22. April 2021 (ref. indice BOE)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que liciten en contratos de la Agencia de Información y Control Alimentarios

Gilt für dieses Profil

  • Profesionales que liciten en contratos de la Agencia de Información y Control Alimentarios

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que liciten en contratos de la Agencia de Información y Control Alimentarios

Wie es Betroffene betrifft

Für Bieter und Lieferanten der Agentur für Lebensmittelinformation und -kontrolle legt die Norm den neuen organisatorischen Rahmen fest, unter dem ihre Vergabeverfahren abgewickelt werden. Obwohl die Vergaberegeln selbst nicht unmittelbar geändert werden, wird das für die Zuschlagserteilung und Prozessverwaltung zuständige Organ definiert (Beschluss vom 24. April 2026).

Zeitlinie

2026-05-06pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-07vigorInkrafttreten
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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