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Das Gesetz 2/2026 hebt das Gesetz 19/2017 über das Mindesteinkommen zur Integration (Renta Mínima de Inserción) auf, welches am 20. April 2026 im DOGV veröffentlicht wurde. Der neue Rechtsrahmen tritt ab diesem Datum in Kraft und ersetzt das bisherige System der sozialen Absicherung. Die Aufhebung erfolgt gemäß dem durch das Organische Gesetz 5/1982 vom 1. Juli verabschiedeten Statut.
Gilt für dieses Profil
art. 1
Die Leistungsberechtigten des bisherigen Systems der Renta Mínima de Inserción verlieren ab dem 20. April 2026 ihren Anspruch auf die Leistung. Die valencianischen Behörden müssen ihre Datenbanken und Bewertungsverfahren an den neuen Rechtsrahmen anpassen. Die Änderung betrifft unmittelbar sozial vulnerable Personen, die in das neue Schutzsystem überführt werden müssen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Revisar el estado de derecho de los beneficiarios de la Renta Mínima de Inserción | art. 1 |
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