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BOE-A-2026-9799 ·6. Mai 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Aufhebung der Mindesteinkommen-Integration der Comunidad Valenciana ab dem 20. April 2026

Das Gesetz 2/2026 hebt das Gesetz 19/2017 über das Mindesteinkommen zur Integration (Renta Mínima de Inserción) auf, welches am 20. April 2026 im DOGV veröffentlicht wurde. Der neue Rechtsrahmen tritt ab diesem Datum in Kraft und ersetzt das bisherige System der sozialen Absicherung. Die Aufhebung erfolgt gemäß dem durch das Organische Gesetz 5/1982 vom 1. Juli verabschiedeten Statut.

In 2 Punkten

  1. Das Gesetz 19/2017 wird ab dem 20. April 2026 aufgehoben (art. 1)
  2. Die Aufhebung erfolgt gemäß dem durch das Organische Gesetz 5/1982 verabschiedeten Statut (art. 1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Personas en situación de vulnerabilidad social
  • Que recibían la Renta Mínima de Inserción bajo la Ley 19/2017

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Die Leistungsberechtigten des bisherigen Systems der Renta Mínima de Inserción verlieren ab dem 20. April 2026 ihren Anspruch auf die Leistung. Die valencianischen Behörden müssen ihre Datenbanken und Bewertungsverfahren an den neuen Rechtsrahmen anpassen. Die Änderung betrifft unmittelbar sozial vulnerable Personen, die in das neue Schutzsystem überführt werden müssen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar el estado de derecho de los beneficiarios de la Renta Mínima de Inserción art. 1

Zeitlinie

2026-05-06pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-20vigorInkrafttreten (art. 1)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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