Die Spezialisierungsvereinbarungen der ehemaligen Familiengerichte, die nun die Abteilung für Familie, Kindheit und Handlungsfähigkeit des erstinstanzlichen Gerichts von Las Palmas de Gran Canaria bilden, werden gemäß der Übergangsbestimmung 7 des Organischen Gesetzes 1/2025 aufgehoben. Die Anwendung wird nach Artikel 86.5 des Organischen Gesetzes 6/1985 (Art. 2) geregelt. Diese Änderung hebt die bisherige Spezialisierung im Familienrecht auf und ermöglicht eine allgemeinere Neuorganisation der Fallverteilung am Gericht.
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art. 2
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Rechtsanwälte und Staatsanwälte, die Familienrechtssachen in Las Palmas de Gran Canaria betreuen, müssen ihre Verfahren anpassen, da die Spezialisierungsvereinbarungen nicht mehr wirksam sind. Die Richter müssen die Fallverteilung ohne Bezugnahme auf vorherige Spezialisierungen neu organisieren. Die betroffenen Parteien (Familien, Minderjährige) können ihre Klagen einreichen, ohne Spezialisierungskriterien beachten zu müssen. Rechtsberater sollten ihre Leitfäden und Empfehlungen zur Fallverteilung aktualisieren.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Revisar los acuerdos de especialización en casos familiares en Las Palmas de Gran Canaria | disposición transitoria 7 de la Ley Orgánica 1/2025 | 30 días desde la publicación |
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