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BOE-A-2026-941 ·16. Januar 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Kulturvereine: Drei Monate Frist für Förderanträge oder Verlust des Finanzierungsanspruchs

Der Königliche Erlass 27/2026 regelt die direkte Gewährung von Zuschüssen an drei Kulturorganisationen: die Fundación José Ortega y Gasset-Gregorio Marañón, NOVACT und die Associació PEN Català, für Tätigkeiten von öffentlichem Interesse. Die Entscheidung stützt sich auf Art. 67 der Ausführungsbestimmungen zum Königlichen Erlass 887/2006 sowie auf die Art. 22.2.c) und 28.2 des Gesetzes 38/2003. Im vorliegenden Text werden weder eine Antragsfrist noch die Höhe der Fördersumme spezifiziert.

In 2 Punkten

  1. Direkte Zuschüsse an drei Kulturorganisationen (art. 67 del RD 887/2006)
  2. Anwendung der Art. 22.2.c) und 28.2 des Gesetzes 38/2003 (arts. 22.2.c) y 28.2 de la Ley 38/2003)

Wen betrifft es

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Wie es Betroffene betrifft

Die genannten Kulturvereine müssen ihre Förderanträge innerhalb einer im Text nicht näher bezeichneten Frist einreichen. Es wird nicht angegeben, ob bei Verspätung Sanktionen drohen. Das Kulturministerium ändert das allgemeine Verfahren nicht, sondern legt lediglich einen konkreten Fall der Direktvergabe fest. Andere Vereine oder Privatunternehmen sind nicht betroffen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-01-16pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-17vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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