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BOE-A-2026-940 ·16. Januar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Hafenbehörde von Gijón: Änderung der Verordnung über das elektronische Register der Behörde

Die Hafenbehörde von Gijón ändert den Beschluss vom 15. Januar 2013, um die Regelungen ihres elektronischen Registers zu aktualisieren (Ref. BOE-Index). Diese Maßnahme erfolgt gemäß dem Königlichen Erlass 203/2021 vom 30. März, um die elektronische Verwaltung der Behörde an den geltenden Rechtsrahmen anzupassen (Ref. BOE-Index).

In 2 Punkten

  1. Auftrag der Resolution vom 15. Januar 2013, welche das elektronische Register regelte (ref. indice BOE)
  2. Anpassung an den Rahmen des Königlichen Erlasses 203/2021 vom 30. März (ref. indice BOE)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que operen o realicen gestiones administrativas con la Autoridad Portuaria de Gijón

Gilt für dieses Profil

  • Usuarios que realicen trámites ante la Autoridad Portuaria de Gijón

Wie es Betroffene betrifft

Für Nutzer und Unternehmen, die mit der Hafenbehörde von Gijón interagieren, aktualisiert die Norm den Rechtsrahmen für die Verwaltung von Online-Verfahren und das administrative Register der Behörde. Unmittelbare betriebliche Änderungen werden in diesem Auszug nicht detailliert, doch die Anpassung an den Königlichen Erlass 203/2021 zielt darauf ab, die Rechtssicherheit in der elektronischen Verwaltung des Hafens zu gewährleisten.

Zeitlinie

2026-01-16pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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