Die Resolution vom 8. April 2026 veröffentlicht die neuen Lohn- und Gehaltstabellen für das Jahr 2026 des Kollektivvertrags für die Gruppe Lederwaren, geprägtes Leder und Ähnliches in den genannten Regionen. Diese Tabellen gelten für Arbeitnehmer, die in diesen Gebieten beschäftigt sind, und müssen in die internen Betriebsvereinbarungen der Unternehmen aufgenommen werden. Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Monate ab dem Datum der Veröffentlichung (Art. 86.3 und 90.2 des RDL 2/2015).
Gilt für dieses Profil
art. 86.3 y 90.2 del RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 86.3 y 90.2 del RDL 2/2015
Für Unternehmen der Lederwaren-Branche in den Regionen Madrid, Castilla-La Mancha, La Rioja, Cantabria, Burgos, Soria, Segovia, Ávila, Valladolid und Palencia werden neue Lohn- und Gehaltstabellen festgelegt, die in den Arbeitsverträgen anzuwenden sind. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten eine Gehaltsanpassung gemäß den neuen Tabellen. Die Unternehmen müssen ihre internen Vereinbarungen innerhalb einer Frist von drei Monaten aktualisieren (Art. 86.3 und 90.2 des RDL 2/2015).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar las nuevas tablas salariales del año 2026 en contratos de trabajo | art. 86.3 y 90.2 del RDL 2/2015 | 3 meses desde la publicación |
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