Die Gemeinde Badia del Vallès hat ein Verfahren zur Änderung der Gemeindegrenzen eingeleitet, um den Grenzverlauf an die städtebauliche Realität und den Generalplan der Metropolregion anzupassen. Das Verfahren umfasst Berichte lokaler Behörden und wurde ohne Einwendungen in die öffentliche Auslegung gegeben. Die Stadtverwaltung von Sabadell hat eine negative Stellungnahme abgegeben. Die Entscheidungsfrist beträgt gemäß Art. 4 drei Monate ab Veröffentlichung.
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art. 2
Die Gemeinden Badia del Vallès und Sabadell müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten über die Änderung der Gemeindegrenzen entscheiden. Die Stadtverwaltung von Sabadell nimmt eine ablehnende Haltung ein, die die Entscheidung beeinflussen kann. Das Verfahren betrifft keine Privatpersonen oder Unternehmen, sondern ausschließlich die Kommunalverwaltungen. Die Änderung hat direkte Auswirkungen auf die territoriale Abgrenzung zwischen beiden Gemeinden.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Intercambiar copias autenticadas de expedientes en trámite relativos a la zona alterada | art. 5 |
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