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BOE-A-2026-8369 ·16. April 2026 ·orden Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Geflügelhaltung: Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen für Betriebe aufgrund von Vogelgrippe

Die Verordnung APA/338/2026 hebt die Verordnung APA/1288/2025 auf, welche die Ausgangsbeschränkungen für Betriebe zur Prävention und Kontrolle der Vogelgrippe festlegte (ref. BOE-Index). Diese Bestimmung setzt die vorherige Regelung vom November 2025 im Rahmen der Veterinärhygiene und der Tierkrankheitsbekämpfung außer Kraft (ref. BOE-Index).

In 2 Punkten

  1. Die Verordnung APA/1288/2025 vom 11. November wird aufgehoben und außer Kraft gesetzt (ref. indice BOE)
  2. Inkrafttreten am 16. April 2026 (ANALISIS)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Explotaciones avícolas sujetas a medidas de control de influenza aviar

Gilt für dieses Profil

  • Explotaciones avícolas sujetas a medidas de control de influenza aviar

Wie es Betroffene betrifft

Geflügelbetriebe, die aufgrund des Risikos der Vogelgrippe der Ausgangsbeschränkung unterlagen, sind nach der Aufhebung der vorherigen Norm von dieser Verpflichtung entbunden (ref. BOE-Index). Die in der Verordnung APA/1288/2025 festgelegte betriebliche Einschränkung durch Ausgangsbeschränkungen entfällt.

Zeitlinie

2026-04-16pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-16vigorInkrafttreten (ANALISIS)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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