Die Verordnung CNU/331/2026 ändert die Verordnung CNU/161/2025 durch die Einführung neuer Bestimmungen zur Bewertung von Anträgen auf Technologieförderungen. Es wird eine Frist von drei Monaten festgelegt, um die Bewertungsverfahren an die neuen Kriterien anzupassen. Die Änderung betrifft unmittelbar Unternehmen, die Anträge im Rahmen des staatlichen Plans für wissenschaftliche und technische Forschung sowie Innovation 2024–2027 stellen (Art. 4).
Gilt für dieses Profil
art. 4
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 4
Unternehmen, die Anträge auf Technologieförderungen stellen, müssen ihre Bewertungsverfahren innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten aktualisieren. Die Frist gilt für alle Anträge, die im Rahmen des staatlichen Plans 2024–2027 eingereicht werden. Die öffentlichen Verwaltungen müssen die neuen Kriterien in ihre Prüfverfahren integrieren. Es wird kein direkter Nutzen spezifiziert, jedoch ist eine dringende operative Anpassung erforderlich (Art. 4).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar procesos de evaluación de solicitudes de ayudas tecnológicas | art. 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
Das Förderrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.