Die Resolution vom 26. März 2026 veröffentlicht die Vereinbarung über die Genehmigung der Lohnstufen für das Jahr 2026 des I Tarifvertrags von Triangle Outsourcing, SL. Diese Vereinbarung unterliegt den Artikeln 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie dem Königlichen Erlass 713/2010. Dienstleistungsunternehmen müssen diese Lohnstufen innerhalb des im Tarifvertrag festgelegten Zeitraums anwenden.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 90.2 y 3 RDL 2/2015
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 RDL 2/2015
Dienstleistungsunternehmen, die dem I Tarifvertrag von Triangle Outsourcing, SL unterliegen, müssen ihre Lohnstufen für 2026 gemäß den neu vereinbarten Bedingungen aktualisieren. Die Frist für die Umsetzung wird im Text nicht explizit genannt, jedoch muss die Vereinbarung im Rahmen des geltenden Tarifvertrags (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015) übernommen werden. Es ergeben sich keine Änderungen bei der Arbeitszeitregelung oder den Arbeitsrechten.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar las tablas salariales del I Convenio colectivo de Triangle Outsourcing, SL para 2026 | art. 90.2 y 3 RDL 2/2015 |
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