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BOE-A-2026-775 ·13. Januar 2026 ·Ley critical
Verwaltungsrecht

Unternehmen und Privatpersonen: 12. Januar 2026 zur Aktualisierung der Euro-Wechselkurse

Die Resolution der Banco de España veröffentlicht die von der Europäischen Zentralbank genehmigten Euro-Wechselkurse für den 12. Januar 2026, die nun offizielle Wirkung entfalten (Art. 36 des Gesetzes 46/1998). Diese Kurse ersetzen die bisherigen und sind bei Finanztransaktionen, im internationalen Handel sowie bei Währungsumrechnungen anzuwenden.

In 2 Punkten

  1. Die Euro-Wechselkurse werden am 12. Januar 2026 für den offiziellen Gebrauch aktualisiert (art. 36 Ley 46/1998)
  2. 1 Euro = 1,1692 US-Dollar (und andere Währungen) (texto fuente)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que realicen operaciones internacionales o con divisas

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que realicen ventas o compras en moneda extranjera

Gilt für dieses Profil

  • Particulares que realicen operaciones de cambio de divisas

Wie es Betroffene betrifft

Händler, Unternehmen und Privatpersonen, die internationale Transaktionen durchführen, müssen ihre Wechselkurse ab dem 12. Januar 2026 aktualisieren, um Fehler bei Preisen, Rechnungen oder Zahlungen zu vermeiden. Finanzinstitute müssen die neuen Kurse in ihre Berechnungssysteme integrieren. Finanzberater sollten ihre Mandanten über die Aktualisierung informieren, um die Genauigkeit der Transaktionen zu gewährleisten.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar tasas de cambio en sistemas financieros y facturación art. 36 Ley 46/1998

Zeitlinie

2026-01-13pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-12vigorInkrafttreten (art. 36 Ley 46/1998)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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