Die Resolution der Banco de España veröffentlicht gemäß Gesetz 46/1998 die offiziellen Euro-Wechselkurse für den 1. April 2026. Diese Kurse ersetzen die bisherigen Sätze und sind bei Finanz- und Handelsgeschäften anzuwenden. Die Änderung betrifft alle Akteure, die Transaktionen in Fremdwährungen durchführen, insbesondere im Bereich Export, Import oder bei internationalen Zahlungen.
Gilt für dieses Profil
art. 36 Ley 46/1998
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Unternehmer und Privatpersonen, die internationale Geschäfte tätigen, müssen ihre Wechselkursberechnungen aktualisieren, um Fehler bei Preisen, Kosten oder Gewinnen zu vermeiden. Exportunternehmen könnten Margenverluste erleiden, wenn sie keine rechtzeitigen Anpassungen vornehmen. Banken und Finanzdienstleister müssen ihre internen Systeme aktualisieren. Berater sind verpflichtet, ihre Mandanten über die neuen Kurse und deren Auswirkungen auf die Kosten- und Gewinnrechnung zu informieren.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar cálculos de tasas de cambio en operaciones internacionales | art. 36 Ley 46/1998 | 1 mes desde el 1 de abril de 2026 |
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