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BOE-A-2026-7548 ·2. April 2026 ·Ley critical
Verwaltungsrecht

Unternehmen und Privatpersonen: Ein Monat Frist zur Aktualisierung der Wechselkurse bei internationalen Transaktionen

Die Resolution der Banco de España veröffentlicht gemäß Gesetz 46/1998 die offiziellen Euro-Wechselkurse für den 1. April 2026. Diese Kurse ersetzen die bisherigen Sätze und sind bei Finanz- und Handelsgeschäften anzuwenden. Die Änderung betrifft alle Akteure, die Transaktionen in Fremdwährungen durchführen, insbesondere im Bereich Export, Import oder bei internationalen Zahlungen.

In 3 Punkten

  1. Die offiziellen Euro-Wechselkurse werden gemäß EZB jedes Jahr zum 1. April aktualisiert (art. 36 Ley 46/1998)
  2. 1 Euro = 1,1605 US-Dollar (offizieller Wechselkurs ab dem 01.04.2026) (texto fuente)
  3. Die Kurse müssen ab dem 1. April bei Finanz- und Handelsgeschäften angewendet werden (art. 36 Ley 46/1998)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que realizan operaciones internacionales
  • Incluidas exportaciones, importaciones o pagos en divisas

art. 36 Ley 46/1998

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que realizan operaciones internacionales
  • Incluidos pagos en divisas o facturación internacional

art. 36 Ley 46/1998

Gilt für dieses Profil

  • Particulares que realizan transacciones en divisas
  • Incluidos viajes, compras internacionales o pagos en línea

art. 36 Ley 46/1998

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmer und Privatpersonen, die internationale Geschäfte tätigen, müssen ihre Wechselkursberechnungen aktualisieren, um Fehler bei Preisen, Kosten oder Gewinnen zu vermeiden. Exportunternehmen könnten Margenverluste erleiden, wenn sie keine rechtzeitigen Anpassungen vornehmen. Banken und Finanzdienstleister müssen ihre internen Systeme aktualisieren. Berater sind verpflichtet, ihre Mandanten über die neuen Kurse und deren Auswirkungen auf die Kosten- und Gewinnrechnung zu informieren.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar cálculos de tasas de cambio en operaciones internacionales art. 36 Ley 46/1998 1 mes desde el 1 de abril de 2026

Zeitlinie

2026-04-02pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-01vigorInkrafttreten (art. 36 Ley 46/1998)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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