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BOE-A-2026-7291 ·30. März 2026 ·otro Geringe Auswirkung
Ausländerrecht

Gemeinden Santa Coloma de Farners und Vilobí d'Onyar: Bekanntmachung der Grenzänderung am 24. Oktober 2025

Der Erlass genehmigt die Änderung des Grenzverlaufs zwischen Santa Coloma de Farners und Vilobí d'Onyar, um ihn an die aktuelle städtebauliche Realität anzupassen. Das Verfahren wurde von den Gemeinden sowie der Generaldirektion für lokale Verwaltung genehmigt und mit einer positiven Stellungnahme der Kommission für Gebietsabgrenzung am 16. Oktober 2025 abgeschlossen. Die abschließende Bekanntmachung erfolgte am 24. Oktober 2025 (Art. 1).

In 3 Punkten

  1. Änderung des Grenzverlaufs in Santa Coloma Residencial (art. 1)
  2. Genehmigung des Vorgangs durch die Gemeinde Santa Coloma de Farners am 27. Januar 2025 (art. 2)
  3. Positive Stellungnahme der Kommission für Gebietsabgrenzung am 16. Oktober 2025 (art. 3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas ubicadas en el tramo de la urbanización Santa Coloma Residencial cuya adscripción municipal cambie

art. 1

Gilt für dieses Profil

  • Residentes o propietarios en la urbanización Santa Coloma Residencial

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Die betroffenen Gemeinden müssen die Grenzänderung bis zum 24. Oktober 2025 kommunizieren. Die Kommission für Gebietsabgrenzung und die lokalen Verwaltungen sind am Validierungsprozess beteiligt. Die Änderung betrifft ausschließlich die territoriale Abgrenzung zwischen den beiden Gemeinden, ohne Auswirkungen auf sonstige Dienstleistungen oder die Bevölkerung (Art. 1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Intercambio de expedientes en trámite relativos a la zona objeto de la alteración entre ayuntamientos art. 5

Zeitlinie

2026-03-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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