Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Glaubwürdigkeit hat die Eintragung eines landwirtschaftlichen Grundstücks ausgesetzt, da die gesetzliche Voraussetzung eines einjährigen Abstands zwischen zwei öffentlichen Rechtsgeschäften gemäß Art. 205 des Hypothekengesetzes nicht erfüllt wurde. Der Beschluss bezieht sich auf einen Kaufvertrag vom Juni 2024, der auf einen weiteren Vertrag vom Juni des Vorjahres folgt und somit die erforderliche Frist unterschreitet. Die Entscheidung betrifft die Eintragung der Immobilie in Ourense.
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art. 205 Ley Hipotecaria
Eigentümer oder Käufer von landwirtschaftlichen Flächen in Ourense tragen das Risiko einer ausgesetzten Grundbucheintragung, wenn die einjährige Frist zwischen Rechtsgeschäften nicht eingehalten wird. Die Registerbehörden müssen die eingereichten Dokumente verstärkt auf die Einhaltung von Art. 205 prüfen. Immobilienberater sollten ihre Mandanten auf die einzuhaltende Frist und die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Dokumentation hinweisen.
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