Die Verordnung APA/283/2026 verlängert gemäß Artikel 9.8.b) des Real Decreto-ley 5/2026 die Frist für die Beantragung direkter Hilfen bei Überschwemmungsschäden in Andalusien und Extremadura um 30 Tage. Diese Änderung kommt Landwirten zugute, die von extremen Wetterereignissen betroffen sind, und ermöglicht eine größere Flexibilität im Verwaltungsverfahren. Die verlängerte Frist beginnt am 29. März 2026 (Art. 9.8.b).
Gilt für dieses Profil
art. 9.8.b) del Real Decreto-ley 5/2026
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Landwirte, die in Andalusien und Extremadura von Überschwemmungen betroffen sind, können ihre Hilfsanträge bis zu 30 Tage später einreichen, was den Zeitdruck in kritischen Phasen verringert. Lokale Behörden und Bauämter können die Anträge mit mehr Zeitaufwand bearbeiten. Agrarfinanzberater müssen ihre Mandanten über die neue Frist informieren und sicherstellen, dass die Anträge innerhalb der neuen Grenze eingereicht werden. Die Kommunalverwaltungen müssen ihre Registrierungssysteme anpassen, um die neue Frist zu berücksichtigen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitudes de ayuda antes del 29 de mayo de 2026 | art. 9.8.b) del Real Decreto-ley 5/2026 | 30 días adicionales desde el 29 de marzo de 2026 |
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