Die Resolution vom 11. März 2026 veröffentlicht die Gehaltstabelle des X. Tarifvertrags der Compañía Española de Tabaco en Rama, SA, S.M.E. für das Jahr 2025. Diese Anpassung erfolgt gemäß den Artikeln 90.2 und 90.3 des RDL 2/2015. Unternehmen, die diesem Tarifvertrag unterliegen, müssen die neue Gehaltstabelle ab dem in der Schlussbestimmung festgelegten Inkrafttreten anwenden, auch wenn dieses im Quelltext nicht explizit genannt wird.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Unternehmen des Tabaksektors, die dem X. Tarifvertrag der Compañía Española de Tabaco en Rama, SA, S.M.E. unterliegen, müssen ihre Gehaltstabellen auf Basis der neu genehmigten Tabelle für 2025 aktualisieren (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015). Die Änderung wirkt sich direkt auf die Löhne der nach diesem Tarifvertrag beschäftigten Arbeitnehmer aus. Da im Text keine Übergangsfrist angegeben ist, ist davon auszugehen, dass die Umsetzung unmittelbar nach der Veröffentlichung erfolgen muss.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar la nueva tabla salarial del año 2025 del X Convenio colectivo | art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 |
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