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La Ley 5/2025 de Vivienda de Andalucía corrige errores en el Decreto 149/2006 de 25 de julio, publicado en BOJA núm. 153 del 8 de agosto de 2006. Este cambio afecta a la regulación de arrendamientos urbanos, estableciendo una corrección de errores que debe aplicarse en un plazo de 30 días desde la publicación del texto corregido (art. 2). El objetivo es garantizar la vigencia legal y coherencia de las normas aplicables a los arrendamientos urbanos en la región.
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Los administradores de viviendas de protección oficial y los arrendatarios deben verificar que las normas de arrendamiento urbanos estén actualizadas conforme a la corrección del Decreto 149/2006. Las autoridades locales deben actualizar sus procedimientos y registros dentro del plazo de 30 días. Los asesores y gestores de viviendas deben revisar sus documentos y asegurarse de que se cumplan las normas corregidas para evitar incoherencias legales.
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