Die Resolution vom 20. März 2026 legt die von Überschwemmungen betroffenen Gemeinden in Andalusien und Extremadura gemäß Art. 7.2 des Rechtsdekrets-Gesetzes 5/2026 fest. Die Hilfen für Bauvorhaben und Dienstleistungen lokaler Körperschaften werden mit Wirkung zum 21. März 2026 bereitgestellt. Diese Maßnahme dient der Bewältigung der durch extreme Wetterereignisse in diesen Regionen verursachten Schäden.
Gilt für dieses Profil
art. 7.2 del Real Decreto-ley 5/2026
Gilt für dieses Profil
Gilt für dieses Profil
art. 7.2 del Real Decreto-ley 5/2026
Die betroffenen Gemeinden erhalten sofortigen Zugang zu Fördermitteln für Bauvorhaben und Dienstleistungen. Lokale Körperschaften müssen umgehend handeln, um Anträge zu stellen und die Arbeiten zu verwalten. Berater im Bereich Fördergelder müssen ihre Verfahren anpassen, um das neue Startdatum der Hilfen zu berücksichtigen. Die unmittelbar von den Überschwemmungen Betroffenen erhalten ab dem 21. März finanzielle Unterstützung.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar si el municipio de operación está incluido en la lista de afectados | art. 7.2 del Real Decreto-ley 5/2026 | |
| Presentar solicitudes de ayudas para obras y servicios a partir del 21 de marzo | art. 7.2 del Real Decreto-ley 5/2026 |
Das Förderrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.