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BOE-A-2026-6389 ·18. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Binter Canarias: Geltung des registrierten Tarifvertrags ab dem 01.01.2026

Der Tarifvertrag der Binter Canarias, SA, wurde veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2031 und ist verlängerbar. Der Text unterliegt den Bestimmungen des Artikels 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010.

In 3 Punkten

  1. Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2031 (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  3. Anwendbar auf die Arbeitnehmer der Binter Canarias, SA (resolución de 6 de marzo de 2026)

Wie es Betroffene betrifft

Ab dem 1. Januar 2026 gelten für die Arbeitnehmer der Binter Canarias, SA, die Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Die Unternehmen der Gruppe müssen die im Tarifvertrag festgelegten Normen einhalten, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeit, Entlohnung und Arbeitsbedingungen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre und ist verlängerbar.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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