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BOE-A-2026-6386 ·18. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Bureau Veritas Inversiones: 3 Monate Frist für Änderungen des III. Tarifvertrags

Der III. Tarifvertrag von Bureau Veritas Inversiones, SL. wird gemäß der registrierten Vereinbarung verlängert und geändert. Die Verlängerung sowie die neuen Bedingungen treten mit der Veröffentlichung in Kraft. Die Änderungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten umgesetzt werden (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015).

In 2 Punkten

  1. Verlängerung und Änderung des III. Tarifvertrags von Bureau Veritas Inversiones, SL. (texto del artículo 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. 3-monatige Frist zur Umsetzung der Änderungen (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

texto del artículo 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

texto del artículo 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Wie es Betroffene betrifft

Für die Arbeitnehmer von Bureau Veritas Inversiones, SL. gelten neue Arbeitsbedingungen infolge der Änderung des Tarifvertrags. Die Unternehmen der Gruppe müssen ihre internen Richtlinien innerhalb von drei Monaten aktualisieren. Die Arbeitszeiten, das Gehalt oder die Sozialleistungen der Arbeitnehmer können sich gemäß der neuen Vereinbarung ändern. Die Umsetzungsfrist beträgt 3 Monate ab Veröffentlichung (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las modificaciones del III Convenio colectivo en un plazo de 3 meses art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 3 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-03-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-18vigorInkrafttreten (texto del artículo 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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