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BOE-A-2026-6385 ·18. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Bureau Veritas: Drei Monate Frist für die Umsetzung von Tarifänderungen

Der III. Tarifvertrag von Bureau Veritas Inspección y Testing und Bureau Veritas Solutions Iberia wird gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 verlängert und geändert. Die Änderungen treten drei Monate nach ihrer Veröffentlichung im BOE in Kraft (Art. 1). Arbeitnehmer und beauftragte Unternehmen müssen sich an die neu festgelegten Arbeitsbedingungen anpassen.

In 2 Punkten

  1. Verlängerung und Änderung des III. Tarifvertrags (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Dreimonatige Frist für die Umsetzung der Änderungen (art. 1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de Bureau Veritas Inspección y Testing y Bureau Veritas Solutions Iberia

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Für die Unternehmen von Bureau Veritas und deren Betriebsstätten gelten neue Arbeitsvereinbarungen, die Arbeitszeit, Entlohnung und Arbeitnehmerrechte betreffen. Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Veröffentlichung (Art. 1). Da der Text keine konkreten Änderungen spezifiziert, ist die Einsichtnahme in die geänderten Artikel erforderlich, um die tatsächlichen Auswirkungen zu bestimmen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar el contenido del nuevo convenio colectivo y adaptar políticas laborales art. 1 3 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-03-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-18vigorInkrafttreten (art. 1)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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