Die Resolution vom 6. März 2026 veröffentlicht die neuen Gehaltstabellen für das Jahr 2026 des III. landesweiten Kollektivvertrags über die Arbeitsverhältnisse im audiovisuellen Bereich. Diese Tabellen finden auf Schauspieler und Produzenten gemäß dem konsolidierten Text des Königlichen Legislativdekrets 2/2015 Anwendung und sind an den durch Resolution vom 3. Mai 2016 veröffentlichten Tarifvertrag gebunden (Art. 90.2 und 3, RDL 2/2015; Königliches Dekret 713/2010).
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3, RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.
Schauspieler und audiovisuelle Produzenten müssen ihre Verträge und Zahlungen an die neuen Gehaltstabellen für 2026 anpassen. Die Änderung betrifft unmittelbar die Vergütung für Dienstleistungen, was Auswirkungen auf die Budgetplanung und die Personalbeschaffung hat. Es gibt keine spezifischen Fristen für die Anwendung, jedoch ist eine Anpassung im Rahmen des geltenden Tarifvertrags erforderlich (Art. 90.2 und 3, RDL 2/2015).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Ajustar contratos de servicios a las nuevas tablas salariales del 2026 | art. 90.2 y 3, RDL 2/2015 |
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