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BOE-A-2026-6095 ·16. März 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Fahrer in Katalonien: Fahrbeschränkungen gelten ab dem 19. Februar 2026

Die Resolution ISP/300/2026 legt die für das Jahr 2026 in Katalonien geltenden Fahrbeschränkungen fest. Diese Norm ersetzt die Beschränkungsresolutionen der Vorjahre (ISP/4380/2025, ISP/1218/2025 und ISP/430/2025) und bleibt bis zum 31. Dezember 2026 in Kraft. Die Rechtsgrundlage bilden das Gesetz 14/1997 sowie die Verordnung zum Gesetz über Verkehr und Straßenverkehrssicherheit.

In 3 Punkten

  1. Die Fahrbeschränkungen treten am 19. Februar 2026 in Kraft (ANALISIS)
  2. Geltungsdauer der Beschränkungen bis zum 31. Dezember 2026 (Vigencia)
  3. Änderung der Anhänge A und D mit Wirkung zum 26. Juni 2026 (SE MODIFICA)

Wie es Betroffene betrifft

Für Fahrer und Transportunternehmen, die in Katalonien tätig sind, legt die Norm Fahrbeschränkungen fest, die gemäß den Anhängen der Resolution einzusehen sind. Der Hauptanwendungszeitraum beginnt am 19. Februar 2026 und endet am 31. Dezember 2026. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anhänge A und D durch die Resolution ISP/1933/2026 mit Wirkung zum 26. Juni 2026 geändert wurden.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Consultar los anexos A y D para verificar restricciones específicas de circulación SE MODIFICA

Zeitlinie

2026-03-16pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-19vigorInkrafttreten (ANALISIS)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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