Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-6066 ·14. März 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Verbot von Ferienvermietungen: Registrierungsnummer bei statutarischem Verbot unmöglich

Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung hat die Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen die Aussetzung einer Registrierungsnummer für Ferienvermietungen in Marbella erklärt. Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die Gemeinschaftsordnung der Immobilie ein ausdrückliches Verbot dieser Tätigkeit enthält, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung früherer Beschlüsse dieser Behörde (Beschlüsse vom Juni und Juli 2025).

In 2 Punkten

  1. Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs aufgrund der Übereinstimmung mit den vorangegangenen ablehnenden Beschlüssen vom Juni und Juli 2025 (texto fuente)
  2. Zweimonatige Frist für die Anfechtung mittels Klage vor dem Zivilgericht (art. 325 y 328 de la Ley Hipotecaria)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Propietarios de viviendas en comunidades de propietarios
  • Que pretendan realizar alquiler de corta duración turístico
  • Cuyos estatutos de propiedad horizontal prohíban dicha actividad

texto fuente

Wie es Betroffene betrifft

Für Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine kurzfristige touristische Vermietung planen, verhindert ein Verbot in der Gemeinschaftsordnung die Erteilung der erforderlichen einheitlichen Registrierungsnummer (Beschluss vom 24. November 2025). Dies stellt eine rechtliche Blockade für touristische Aktivitäten in Immobilien mit entsprechenden statutarischen Beschränkungen dar.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Interponer demanda ante el Juzgado de lo Civil de la capital de la provincia del inmueble art. 325 y 328 de la Ley Hipotecaria 2 meses desde la notificación

Zeitlinie

2026-03-14pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Verwaltungsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Verwaltungsrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt