Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Glaubwürdigkeit hat eine Beschwerde gegen die Aussetzung der Zuweisung einer Registrierungsnummer für touristische Vermietungen zurückgewiesen. Die Entscheidung bestätigt, dass bei einem im Register als „professionelles Büro“ eingetragenen Objekt eine vorherige Umschreibung der Nutzung auf „Wohnraum“ zwingend erforderlich ist, um eine Kurzzeitvermietung betreiben zu dürfen (Beschluss vom 11. Dezember 2025).
Gilt für dieses Profil
Resolución de 11 de diciembre de 2025
Für Eigentümer von Immobilien, die im Register als professionelle Büros geführt werden, ist der Erhalt einer Lizenz für touristische Vermietung ohne eine vorherige Nutzungsänderung zu Wohnraum nicht möglich. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, dass die tatsächliche Nutzung der Immobilie strikt mit der Eintragung im Register übereinstimmt, um eine Registrierungsnummer für touristische Vermietungen zu erhalten.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Realizar la inscripción del cambio de uso de despacho profesional a vivienda en el Registro | Resolución de 11 de diciembre de 2025 | |
| Interponer demanda ante el Juzgado de lo Civil si se desea recurrir la resolución | art. 325 y 328 de la Ley Hipotecaria | 2 meses desde la notificación |
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