Die Artikel 2, 4 und 7 des Königlichen Erlasses 274/2024 werden geändert, um die Organisationsstruktur des Ministeriums für Bildung, Berufsbildung und Sport anzupassen. Die Änderungen basieren auf Artikel 68 des Gesetzes 40/2015. Es werden keine neuen Verpflichtungen für Unternehmen oder Privatpersonen festgelegt.
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Die Verwaltungen des Ministeriums für Bildung, Berufsbildung und Sport müssen ihre internen Strukturen gemäß den Änderungen anpassen. Es hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, Selbstständige oder Privatpersonen. Es entstehen keine Änderungen im Steuer- oder Abgaberecht.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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