Durch das Königliche Erlass 185/2026 wird der Lehrplan der Berufsausbildung (mittlerer Abschluss) im Bereich Viehhaltung durch die Aufnahme einer Spezialisierung in der Insektenzucht geändert. Hierbei wird der Anhang II des RD 1131/2025 aktualisiert und Art. 2.b) mehrerer RD aus dem Jahr 2025 angepasst. Die Änderung betrifft unmittelbar Bildungseinrichtungen, die Programme in der Viehhaltung anbieten, und verpflichtet sie, ihre Studienpläne um Inhalte zur Insektenzucht zu ergänzen (Art. 2, Anhang II).
Gilt für dieses Profil
art. 2, anexo II
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 2, anexo II
Bildungseinrichtungen im Bereich Viehhaltung müssen ihre Studienpläne aktualisieren, um Module zur Insektenzucht aufzunehmen (Art. 2, Anhang II). Lehrkräfte und Tutoren müssen die curricularen Inhalte neu organisieren. Unternehmen, die Ausbilder im Bereich Viehhaltung beschäftigen, könnten bei Nichteinhaltung des neuen Lehrplans innerhalb der gesetzten Frist mit Sanktionen belegt werden. Die Anpassungsfrist beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar el currículo de formación en ganadería para incluir módulos de insecticultura | art. 2, anexo II | 3 meses desde entrada en vigor |
| Revisar el contenido de los módulos de formación para cumplir con el nuevo currículo | art. 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
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