Das Königliche Dekret 184/2026 streicht die in Anhang I des R.D. 208/2025 genannten Module zu Datenbanken, beruflicher Qualifizierung und IT-Ausrüstung. Es ändert Artikel 24 sowie Anhang III. Diese Änderung betrifft Bildungseinrichtungen, die den Spezialisierungskurs für maschinelles Lernen anbieten. Die Anpassung muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten erfolgen (Art. 24).
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art. 24
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Bildungseinrichtungen, die den Spezialisierungskurs für maschinelles Lernen anbieten, müssen spezifische Module aus Anhang I des R.D. 208/2025 (Datenbanken, berufliche Qualifizierung, IT-Ausrüstung) streichen. Die Frist für die Lehrplananpassung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 24). Bildungsbehörden müssen ihre Lehrplanregister aktualisieren. Unternehmen und Arbeitnehmer sind nicht direkt betroffen, jedoch müssen die Bildungseinrichtungen ihre Berufsbildungsprogramme reorganisieren.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Eliminar módulos como Bases de datos y Capacitación profesional del currículo | anexo I del Real Decreto 208/2025, de 18 de marzo | 3 meses desde la entrada en vigor |
| Revisar y actualizar el artículo 24 y el anexo III del currículo | art. 24 | 3 meses desde la entrada en vigor |
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