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BOE-A-2026-5848 ·12. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Unternehmen der Pasta-, Papier- und Kartonbranche: 3 Monate Frist zur Umsetzung der neuen Lohnstufen 2026

Die Resolution vom 25. Februar 2026 veröffentlicht die für 2026 genehmigten Lohnstufen des staatlichen Tarifvertrags für den Sektor Pasta, Papier und Karton. Die Anwendung erfolgt gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010. Unternehmen müssen die Gehälter innerhalb der im Tarifvertrag festgelegten Frist gemäß den neuen Tabellen aktualisieren.

In 2 Punkten

  1. Unternehmen müssen die neuen Lohnstufen 2026 anwenden (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Anwendung gemäß Königlichem Erlass 713/2010 (Real Decreto 713/2010)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de pastas, papel y cartón
  • Con independencia del tamaño

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de pastas, papel y cartón

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen der Pasta-, Papier- und Kartonbranche müssen die Löhne ihrer Arbeitnehmer an die neuen Lohnstufen 2026 anpassen. Die Anpassung hat innerhalb der im Tarifvertrag festgelegten Frist (Art. 90.2 und 3) zu erfolgen. Für die Arbeitnehmer ergeben sich keine direkten Änderungen ihres Gehaltsstatus, jedoch wird die Vergütung gemäß den neuen Tabellen angepasst. Die genaue Anwendungsfrist wird im Text nicht spezifiziert, ist jedoch durch den geltenden Tarifvertrag geregelt.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar las nuevas tablas salariales de 2026 en el sistema de remuneración art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Zeitlinie

2026-03-12pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-12vigorInkrafttreten (resolución de 25 de febrero de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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