Die Resolution vom 25. Februar 2026 veröffentlicht die für 2026 genehmigten Lohnstufen des staatlichen Tarifvertrags für den Sektor Pasta, Papier und Karton. Die Anwendung erfolgt gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010. Unternehmen müssen die Gehälter innerhalb der im Tarifvertrag festgelegten Frist gemäß den neuen Tabellen aktualisieren.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Unternehmen der Pasta-, Papier- und Kartonbranche müssen die Löhne ihrer Arbeitnehmer an die neuen Lohnstufen 2026 anpassen. Die Anpassung hat innerhalb der im Tarifvertrag festgelegten Frist (Art. 90.2 und 3) zu erfolgen. Für die Arbeitnehmer ergeben sich keine direkten Änderungen ihres Gehaltsstatus, jedoch wird die Vergütung gemäß den neuen Tabellen angepasst. Die genaue Anwendungsfrist wird im Text nicht spezifiziert, ist jedoch durch den geltenden Tarifvertrag geregelt.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Incorporar las nuevas tablas salariales de 2026 en el sistema de remuneración | art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 |
Das arbeitsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.