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Mit dem Erlass 194/2025 werden die am 9. Juli 2021 verabschiedeten Satzungen aufgehoben (Art. 3). Die neuen Satzungen treten am 18. Dezember 2025 in Kraft (DOGV Nr. 10264). Die Änderung betrifft die interne Struktur und Funktionsweise der Universität, ohne Auswirkungen auf den Bereich der öffentlichen Verwaltung oder des Bildungswesens.
Gilt für dieses Profil
art. 3
Die Universität Jaume I muss die neuen Satzungen ab dem 18. Dezember 2025 anwenden. Die Verwaltungsdienste und internen Managementaufgaben müssen an die neuen Regelungen angepasst werden. Es ergeben sich keine direkten Auswirkungen für Studierende, Lehrkräfte oder Dritte, da es sich um eine rein institutionelle interne Änderung handelt.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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