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BOE-A-2026-5300 ·6. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Contact-Center-Unternehmen: 3 Monate Frist zur Umsetzung der für 2026 genehmigten Gehaltstabellen

Die Resolution vom 23. Februar 2026 veröffentlicht die von der Paritätischen Kommission des Kollektivvertrags für Contact Center für das Jahr 2026 genehmigten Gehaltstabellen. Die Anwendung dieser Tabellen erfolgt gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010. Die Frist für die Umsetzung beträgt 3 Monate ab der Veröffentlichung im BOE (Art. 90.3).

In 2 Punkten

  1. Die Gehaltstabellen für 2026 werden im BOE veröffentlicht (art. 90.2)
  2. Frist von 3 Monaten für die Umsetzung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (art. 90.3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de Contact Center
  • Con trabajadores en servicios de venta por teléfono

art. 90.2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen des Contact-Center-Sektors müssen ihre Gehaltstabellen auf Basis der von der Paritätischen Kommission genehmigten Sätze aktualisieren. Die Änderung betrifft unmittelbar die Mitarbeiter im telefonischen Kundenkontakt, die Gehaltsanpassungen gemäß den neuen Tabellen erhalten. Unternehmen, die die Frist nicht einhalten, riskieren einen Verstoß gegen den Kollektivvertrag (Art. 90.3).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las nuevas tablas salariales para 2026 art. 90.3 3 meses desde la publicación en el BOE

Zeitlinie

2026-03-06pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-06vigorInkrafttreten (resolución de 23 de febrero de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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