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BOE-A-2026-5299 ·6. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Reisverarbeitungsbetriebe: Drei Monate Frist zur Anwendung der vorläufigen Lohnstufen für 2026

Die Resolution vom 20. Februar 2026 veröffentlicht die vorläufigen Lohnstufen für das Jahr 2026 des Kollektivvertrags für die Reisverarbeitungsindustrie. Diese Tabellen finden gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 auf die Unternehmen des Sektors Anwendung. Die Regelung sieht vor, dass die Unternehmen die neuen Lohnstufen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Veröffentlichung im BOE übernehmen müssen (Art. 90.3).

In 2 Punkten

  1. Unternehmen der Reisverarbeitungsbranche müssen die vorläufigen Lohnstufen für 2026 anwenden (art. 90.3)
  2. Die Frist für die Anwendung beträgt drei Monate ab der Veröffentlichung im BOE (art. 90.3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de elaboración de arroz
  • Con independencia del número de trabajadores

art. 90.2 y 3

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2 y 3

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen der Reisverarbeitungsbranche müssen ihre Lohnstufen auf Basis der genehmigten vorläufigen Tabellen aktualisieren. Die Änderung wirkt sich direkt auf die Lohnstruktur aus und kann Anpassungen in den Arbeitsverträgen erforderlich machen. Unternehmen, die die neuen Lohnstufen nicht übernehmen, könnten mit Sanktionen wegen Verstoßes gegen den Kollektivvertrag belegt werden (Art. 90.3).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las tablas salariales provisionales del año 2026 del convenio colectivo art. 90.3 3 meses desde la publicación en el BOE

Zeitlinie

2026-03-06pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-06vigorInkrafttreten (Resolución de 20 de febrero de 2026)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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