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BOE-A-2026-4941 ·2. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Fundación Telefónica: Verlängerung des Tarifvertrags bis zum 31. Dezember 2030

Der Tarifvertrag der Fundación Telefónica wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert, wobei Änderungen an den Artikeln 5, 17, 20, 23, 17 bis, 29 ter und 29 quater vorgenommen wurden. Die Änderung betrifft die Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Unternehmens im Geltungsbereich ihres Tarifvertrags.

In 2 Punkten

  1. Verlängerung des Tarifvertrags bis zum 31. Dezember 2030 (art. 5)
  2. Änderung der Artikel 5, 17, 20, 23, 17 bis, 29 ter und 29 quater (art. 5, 17, 20, 23, 17 bis, 29 ter, 29 quater)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Sujeto a la actividad de Fundación Telefónica
  • Trabajadores en su plantilla

art. 5

Wie es Betroffene betrifft

Die Arbeitnehmer der Fundación Telefónica in Spanien unterliegen den neuen Arbeitsbedingungen der geänderten Artikel, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeit, Vergütung und Arbeitsbedingungen (Art. 5, 17, 20, 23, 17 bis, 29 ter, 29 quater). Die Arbeitgeber müssen ihre internen Abläufe an die neuen Bestimmungen anpassen. Es gibt keine Änderungen hinsichtlich des Anwendungszeitraums oder des Geltungsbereichs für andere Sektoren.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-02pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-02vigorInkrafttreten (resolución de 19 de febrero de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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