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BOE-A-2026-4940 ·2. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Tradia Telecom: Neue Änderung des Tarifvertrags bis zum 31.12.2027 gültig

Die Änderung des V. Tarifvertrags von Tradia Telecom, SAU, wird veröffentlicht; seine Gültigkeit ist bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt (Art. 2). Dem ursprünglich am 19. Juli 2019 veröffentlichten Tarifvertrag werden zwei Zusatzbestimmungen (3 und 4) hinzugefügt. Die Änderung erfolgt gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010.

In 2 Punkten

  1. Gültigkeit der Vereinbarung bis zum 31.12.2027 (art. 2)
  2. Hinzufügung der Zusatzbestimmungen 3 und 4 (disposiciones adicionales 3 y 4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresa de tradición telecomunicaciones
  • Sede en España
  • Sujeta al V Convenio colectivo de Tradia Telecom, SAU

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Die Arbeitnehmer von Tradia Telecom, SAU, unterliegen den im geänderten Vertrag festgelegten neuen Arbeitsbedingungen, die bis zum 31. Dezember 2027 gelten. Die Vertragsparteien müssen ihre Arbeitspraktiken gemäß den neuen Artikeln 2, 57 sowie den Zusatzbestimmungen 3 und 4 anpassen. Die Änderung betrifft keine anderen Sektoren oder Unternehmen außerhalb von Tradia Telecom.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-02pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-02vigorInkrafttreten (disposiciones adicionales 3 y 4)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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