Die staatliche Luftfahrtbehörde (AESA) befreit die Gemeinde Monforte del Cid von der Pflicht, für Maßnahmen im Bereich der Luftfahrt-Schutzrechte eine Vorabzustimmung einzuholen. Diese Befreiung gilt unter der Bedingung, dass Bauwerke, Anlagen oder Bepflanzungen die Höhenbeschränkungsflächen der Schutzbereiche des Flughafens Alicante-Elche Miguel Hernández nicht überschreiten und die Flugsicherheit nicht beeinträchtigen (Hechos Cuarto). Die Maßnahme dient der Beschleunigung von Verfahren für Bauvorhaben, die kein Hindernis für die Navigation darstellen.
Gilt für dieses Profil
Hechos Cuarto
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Hechos Cuarto
Für Eigentümer und Projektentwickler in Monforte del Cid entfällt die Notwendigkeit einer Vorabzustimmung der AESA für Bauvorhaben, die die festgelegten Höhen- und Sicherheitsgrenzen einhalten (Hechos Cuarto). Dennoch bedarf jedes Objekt, das eine Höhe von 100 Metern über dem Geländeniveau überschreitet oder in die Schutzbereiche eingreift, weiterhin einer vorherigen Genehmigung (Fundamentos Primero). Die Nichteinhaltung der Befreiungsbedingungen kann zum Widerruf der Befreiung sowie zu Sanktionsverfahren führen (Punto 5).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar que la construcción o instalación no supere las superficies de limitación de altura ni los 100 metros de altura | Fundamentos Primero | |
| Interponer recurso de reposición ante la Directora de AESA si se desea impugnar la resolución | Punto final | 1 mes desde el día siguiente a la publicación |
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