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La Resolución de 26 de febrero de 2026 ordena la publicación del Acuerdo de convalidación del Real Decreto-ley 1/2026, que establece ayudas a las víctimas de los accidentes ferroviarios en Adamuz (Córdoba) y Gélida (Barcelona). Este acuerdo convalida el régimen de indemnización previsto en el Real Decreto-ley, permitiendo el acceso a las ayudas en un plazo de 30 días desde la publicación del acuerdo (art. 3).
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art. 3
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Para las víctimas directas y sus familias, se garantiza un acceso más rápido a las ayudas de indemnización. Las administraciones públicas, especialmente la Secretaría de Estado de Transportes y Movilidad Sostenible, deben proceder a la convalidación y gestión de las solicitudes. Los asesores y representantes legales deben informar a los afectados sobre el plazo de 30 días para presentar solicitudes y verificar el cumplimiento del procedimiento administrativo establecido.
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