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Die Resolution der Banco de España veröffentlicht die neuen, von der Europäischen Zentralbank festgelegten Wechselkurse des Euro, die ab dem 20. Februar 2026 gültig sind. Diese Wechselkurse sind gemäß Artikel 36 des Gesetzes 46/1998 offiziell. Die Änderung betrifft alle Währungsumrechnungsgeschäfte in Spanien und im Ausland.
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art. 36 Ley 46/1998
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Händler, Unternehmen und Privatpersonen, die Währungsumrechnungen vornehmen, müssen ihre Berechnungen ab dem 20. Februar 2026 aktualisieren. Öffentliche Finanzen und Bankinstitute müssen ihre internen Systeme anpassen. Finanzberater und Vermögensverwalter müssen ihre Kunden über die neuen Wechselkurse informieren, um Fehler bei Transaktionen zu vermeiden. Auch Reisende und Touristen sollten die neuen Werte für ihre Umrechnungen berücksichtigen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar cálculos de conversión de monedas a partir del 20 de febrero de 2026 | CAMBIOS |
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