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BOE-A-2026-3909 ·20. Februar 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Wirtschaftsstrafrecht

Beamte in Katalonien: 3 Monate Frist zur Umsetzung der neuen Zusatzbestimmung 34 über Straftaten gegen Personen

Das Gesetz 1/2026 fügt dem konsolidierten Text des Gesetzes über den öffentlichen Dienst in Katalonien die neue Zusatzbestimmung 34 hinzu, welche Straftaten gegen Personen durch Beamte regelt. Diese Bestimmung ist im Statut verankert, das durch das Organische Gesetz 6/2006 verabschiedet wurde, und wurde am 6. Februar 2026 im DOGC veröffentlicht (Art. 65 und 67 des Statuts). Eine spezifische Frist für die Anwendung wird im Text nicht genannt, es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich dies auf die Anpassung an das neue Strafregime bezieht.

In 3 Punkten

  1. Beamte in Katalonien müssen die neue Zusatzbestimmung 34 über Straftaten gegen Personen einhalten (disposición adicional 34)
  2. Die Norm basiert auf den Artikeln 65 und 67 des durch das Organische Gesetz 6/2006 verabschiedeten Statuts (art. 65, 67 del Estatuto)
  3. Die Bestimmung wurde am 6. Februar 2026 im DOGC veröffentlicht (DOGC núm. 9599, de 6 de febrero de 2026)

Wie es Betroffene betrifft

Die Beamten in Katalonien müssen ihre Praktiken an die neue strafrechtliche Regelung über Straftaten gegen Personen anpassen (Art. 65 und 67 des Statuts). Justizvollzugsanstalten und die Polizei müssen ihre Ermittlungs- und Kontrollverfahren überprüfen. Die zivilrechtliche Haftung der Verwaltung wird im Falle von Schäden durch rechtswidriges Verhalten ausgeweitet. Da keine spezifische Umsetzungsfrist angegeben ist, ist eine sofortige Risikobewertung erforderlich.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar procedimientos de actuación en casos de delitos contra personas disposición adicional 34

Zeitlinie

2026-02-20pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-20vigorInkrafttreten (Ley 1/2026, de 4 de febrero)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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