Das Gesetz 1/2026 fügt dem konsolidierten Text des Gesetzes über den öffentlichen Dienst in Katalonien die neue Zusatzbestimmung 34 hinzu, welche Straftaten gegen Personen durch Beamte regelt. Diese Bestimmung ist im Statut verankert, das durch das Organische Gesetz 6/2006 verabschiedet wurde, und wurde am 6. Februar 2026 im DOGC veröffentlicht (Art. 65 und 67 des Statuts). Eine spezifische Frist für die Anwendung wird im Text nicht genannt, es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich dies auf die Anpassung an das neue Strafregime bezieht.
Die Beamten in Katalonien müssen ihre Praktiken an die neue strafrechtliche Regelung über Straftaten gegen Personen anpassen (Art. 65 und 67 des Statuts). Justizvollzugsanstalten und die Polizei müssen ihre Ermittlungs- und Kontrollverfahren überprüfen. Die zivilrechtliche Haftung der Verwaltung wird im Falle von Schäden durch rechtswidriges Verhalten ausgeweitet. Da keine spezifische Umsetzungsfrist angegeben ist, ist eine sofortige Risikobewertung erforderlich.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Revisar procedimientos de actuación en casos de delitos contra personas | disposición adicional 34 |
Das wirtschaftsstrafrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.